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Corona-Impfpflicht: Bayern schöpft Bußgeld-Rahmen nicht aus
Verstöße gegen die Corona-Impfpflicht in der Pflege sollen in Bayern nur mit einem Bruchteil des theoretisch möglichen Bußgeldes von 2500 Euro geahndet werden. Maximal 300 Euro werde das Bußgeld betragen, sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums. Zum Stichtag 8. Mai wurden in Bayern 30 742 Personen in der Pflege gemeldet, die weder als geimpft noch als genesen gelten.

Der rein theoretische Bußgeldrahmen werde in Bayern nicht vollständig ausgeschöpft, „im Regelfall wird ein Bußgeld maximal 300 Euro betragen”, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums dem „Coburger Tageblatt“. Vorgaben für Bußgelder gebe es keine: „Es obliegt den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, im konkreten Einzelfall eine angemessene Höhe festzulegen.“
Dabei sollen den Ministeriumsangaben zufolge auch eine etwaige Teilnahme an der empfohlenen Impfberatung, die finanzielle Situation beziehungsweise das Einkommen der Betroffenen, die regionale und einrichtungsbezogene Versorgungssituation sowie eine mögliche Gefährdung der Versorgungssicherheit durch eine Kündigung mit einbezogen werden.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte in der Vergangenheit bereits wiederholt erklärt, bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf ein gestuftes Verfahren mit Augenmaß zu setzen. Bußgelder sollen nur verhängt werden, wenn auch nach Aufklärungsgesprächen und einer formalen Aufforderung mit Fristsetzung von vier Wochen kein Nachweis vorgelegt wird. Erst in allerletzter Konsequenz sei die Prüfung der Anordnung eines Tätigkeits- oder Betretungsverbots angedacht.
Nach Ministeriumsangaben wurden bis zum Stichtag 8. Mai 30 742 Personen in der Pflege gemeldet, die weder als geimpft noch als genesen gelten. Landesweit seien in den Bereichen Pflege und Gesundheitswesen rund 780 000 Personen beschäftigt (Stand 2019).
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