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Caritas: Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet Pflegeeinrichtungen freier Träger

Der Deutsche Caritasverband sieht durch den Referentenentwurf zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze tarifgebundene Pflege- und Krankenhausträger in ihrer Existenz bedroht. Besonders die Deckelung der Refinanzierung auf die Grundlohnrate trifft Einrichtungen ohne kommunalen Defizitausgleich.

Eva-Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Foto: DCV

Der Deutsche Caritasverband hat dem Bundesgesundheitsministerium eine kritische Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung übermittelt. Im Zentrum der Kritik des größten deutschen Wohlfahrtsverbandes steht laut Mitteilung vom 20. April 2026 die geplante Begrenzung der Tariftreueregelungen.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa erklärt, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen freier Träger durch die Deckelung der Refinanzierung auf die Grundlohnrate konkret gefährdet seien. Die Einschränkung treffe tarifgebundene Einrichtungen besonders hart, weil bei ihnen Defizite – anders als bei kommunalen Trägern – nicht durch Kommunen oder Länder ausgeglichen würden. Der Verband sieht darin ein strukturelles Risiko für die Versorgungslandschaft der freien Wohlfahrtspflege.

Höhere Zuzahlungen belasten einkommensschwache Haushalte

Mit Blick auf die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung von Zuzahlungen warnt der Wohlfahrtsverband vor einer sozialen Schieflage. Haushalte im Niedrigeinkommensbereich seien bereits durch Kostensteigerungen besonders belastet. Müssten künftig für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte deutlich höhere Eigenbeiträge geleistet werden, verschärfe sich die Belastung dieser Gruppen weiter, so die Argumentation der Caritas.

Auch die geplante Begrenzung der beitragsfreien Familienmitversicherung lehnt der Verband ab. Die Einschränkung der Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehepartner führe zu familienpolitischen Härten und bürokratischem Aufwand, erklärt Welskop-Deffaa. Das damit verfolgte Ziel, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu erhöhen, werde nicht erreicht, solange nicht parallel die Minijobregelungen grundlegend reformiert würden.

Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit unberücksichtigt

Der Caritasverband bemängelt, dass drei zentrale Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit im Referentenentwurf nicht aufgegriffen wurden. So fehle ein Konzept zur kostendeckenden Finanzierung der GKV-Beiträge von Bürgergeldbeziehenden. Nach Angaben des Verbandes werden den Krankenkassen dadurch jährlich 12 Milliarden Euro systemwidrig aufgebürdet.

Ebenfalls nicht umgesetzt werde der Vorschlag, Konsumsteuern auf Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen. Eine solche Maßnahme könnte laut Caritas ab 2030 jährlich über 5 Milliarden Euro einbringen und zugleich Gesundheitsrisiken reduzieren. Auch dem Vorschlag, den Herstellerabschlag bei Arzneimitteln auf 14 Prozent zu erhöhen, folgt das Bundesgesundheitsministerium nicht – obwohl hier nach Einschätzung des Verbandes eine Entlastungswirkung von 2,27 Milliarden Euro zu erwarten wäre.

Insgesamt mahnt der Verband ein sozial ausgewogenes Reformpaket an, das sowohl die Einnahme- als auch die Ausgabenseite in den Blick nimmt und die Lasten sachgerecht auf die beteiligten Akteure verteilt. Die notwendigen Reformschritte müssten zügig erfolgen, dürften aber nicht zulasten der freien Träger und einkommensschwacher Versicherter gehen.