Pflege und Politik
Bundestag verabschiedet Hilfsmittelgesetz
Patienten haben künftig ein Recht auf bessere Qualität bei Hilfsmitteln wie Inkontinenzprodukten, Kompressionsstrümpfen, Schuheinlagen, Prothesen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag das entsprechende Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.

Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss den gesetzentwurf gebilligt. Weitere Inhalte des Gesetzes umfassen die Einführung einer Legaldefinition für Verbandsmittel sowie die Neuregelung der Präqualifizierung auch von Pflegeeinrichtungen als Hilfsmittelerbringer. Darüber hinaus wird die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden neu geregelt und soll Einzug in die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege halten.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßte das Gesetz. bpa Geschäftsführer Bernd Tews: "Bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln war bisher der Preis das zentrale Kriterium. Dies führte regelmäßig zu Situationen, in denen viele Versicherte freiwillige Zuzahlungen geleistet haben, um nicht auf zuzahlungsfreie, aber qualitativ minderwertige Produkte angewiesen zu sein. Neben den Betroffenen waren häufig Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte die Leidtragenden der unzureichenden Produktqualität in Folge der preisorientierten Ausschreibungsverfahren der Kassen."
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