Pflege und Politik

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung

Nach langem Ringen hat der Bundestag heute das Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung in 2. und 3. Lesung mit den Mehrheitsstimmen der Koalition verabschiedet. Viele Kernfragen sind ungeklärt.

- Von 2020 an wird es eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben. Im Anschluss können sich die Pflegeschüler auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen Pflegeabschluss machen. Foto. WoGi/fotolia

Kurz vor der Sommerpause und zum Ende der Legislaturperiode hat die Koalition den Kompromiss um die Reform im Bundestag verabschiedet. So richtig glücklich waren nicht alle, vor allem die SPD machte deutlich, warum sie die ursprünglichen Pläne der Generalistik bevorzugt hätte. Doch der Kompromiss, den Karl Lauterbach (SPD) und Georg Nüßlein (CSU) vorbereitet hatten, ist ein Schritt in Richtung Generalistik.

Von 2020 an wird es eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben. Im Anschluss können sich die Pflegeschüler auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen Pflegeabschluss machen. Mit diesem können sie überall arbeiten – umgekehrt gilt das nicht. Pflegeschüler können ihre Ausbildung auch nach zwei Jahren als Pflegeassistent abschließen.

Ungeklärt sind die Details der Ausbildungsreform. Lerninhalte und Einsatzorte der Schülerinnen und Schüler werden in einer Verordnung geregelt, die dem Bundestag bis zur Sommerpause 2018 vorliegen soll. Ohne die Verordnung kann das Gesetz nicht in Kraft treten.

Mit dem Gesetz wird auch das in fünf Bundesländern immer noch erhobene Schulgeld abgeschafft und ein Pflegestudium eingeführt. Nach sechs Jahren sollen die Erfahrungen mit der Reform ausgewertet werden und der Bundestag neu entscheiden können, ob es bei der Zwei-Plus-Eins-Regelung bleibt oder doch die Generalistik kommt.