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Bundestag bereitet Verlängerung vor
Nach Angaben des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bereitet der Bundestag die Verlängerung des Rettungsschirms für die Leistungserbringer im Pflegebereich bis 31. März 2021 vor.

Bpa-Präsident Bernd Meurer befürwortet angesichts der derzeitigen Lage die Verlängerung der Frist für den Rettungsschirm. Foto: Jürgen Henkelmann
Dazu erklärt Bernd Meurer, Präsident des bpa: "Wir alle würden uns nichts mehr wünschen, als dass ein Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen überflüssig würde. Der laxe Umgang mit Abstandsregelungen oder dem Tragen von Masken in der Öffentlichkeit lassen aber befürchten, dass die Infektionsgefahr auch für pflegebedürftige Menschen und für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter besteht. Unvernünftige Reisen auch in Risikogebiete erhöhen die Infektionsgefahr weiter. Wenn dann der erste Weg nicht zum Testcenter geht, sondern zur Mutter ins Pflegeheim oder zu ihr nach Hause, ist das kein Ausdruck von Respekt gegenüber den großen bisherigen Erfolgen beim Infektionsschutz."
Um die pflegerische Versorgung während der Pandemie zu stabilisieren, waren auf Grundlage des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes (§ 150 SGB XI) der Weg für Erleichterungen und Hilfen für Einrichtungen freigemacht worden.
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