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Bundestag berät über Reformpaket für die Pflege

Der Bundestag berät an diesem Donnerstag in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe des Gesundheitsausschusses, die das Pflegewesen in Deutschland strukturell verändern sollen. Im Fokus stehen die Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sowie eine gesetzliche Erweiterung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen. Beide Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Abfederung des wachsenden Fachkräftemangels leisten und die Versorgungsqualität langfristig sichern.

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Der Bundestag berät an diesem Donnerstag in erster Lesung über zwei Gesetzentwürfe des Gesundheitsausschusses. Foto: AdobeStock/frank peters

Der Bundestag befasst sich am Donnerstag erstmals mit zwei Gesetzentwürfen, die die Pflege in Deutschland spürbar verändern sollen. Vorgesehen sind eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz sowie eine Ausweitung der Befugnisse für Pflegekräfte. Beide Vorhaben stammen aus dem Gesundheitsausschuss.

Mit dem Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenzausbildung (21/1493) will die Bundesregierung die bislang 27 unterschiedlichen Landesregelungen ablösen. Ab 2027 soll es einen einheitlichen Beruf geben, der klar in die bestehende Pflegefachausbildung eingebettet ist.

Die Ausbildung erstreckt sich über 18 Monate, kann aber bei entsprechender Vorerfahrung verkürzt werden. Sie ist generalistisch angelegt und sieht Pflichtstationen in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie in der Akutpflege vor. Zugang haben in der Regel Personen mit Hauptschulabschluss; bei positiver Prognose der Pflegeschule können auch Bewerber ohne Abschluss zugelassen werden.

Neu ist auch die Finanzierung: Analog zum Pflegeberufegesetz erhalten Pflegeschulen und ausbildende Einrichtungen über einen umlagefinanzierten Fonds eine verlässliche Basis. Die Auszubildenden bekommen eine Vergütung. Nach dem Abschluss steht ihnen eine Weiterbildung zur Pflegefachkraft offen. Für Pflegekräfte aus dem Ausland sieht der Entwurf vereinfachte Anerkennungsverfahren vor – statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfungen sollen künftig Anpassungslehrgänge oder Kenntnisprüfungen ausreichen.

Laut Modellrechnungen werden in der vollstationären Langzeitpflege bis zu 100.000 zusätzliche Assistenzkräfte gebraucht.

Mehr Eigenverantwortung für Pflegekräfte

Ein zweiter Gesetzentwurf (21/1511) soll Pflegefachkräften mehr Entscheidungsbefugnisse einräumen und sie von Bürokratie entlasten. Hintergrund sind die wachsenden Versorgungsaufgaben durch den demografischen Wandel: Ende 2023 lebten in Deutschland etwa 5,6 Millionen Pflegebedürftige, bis 2055 könnten es bis zu 8,2 Millionen werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung errechnet bis 2040 einen zusätzlichen Bedarf von rund 150.000 Fachkräften.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Pflegefachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen eigenverantwortlich Leistungen erbringen dürfen, die bislang ausschließlich Ärzten vorbehalten waren. Dazu gehören unter anderem die Versorgung chronischer Wunden, das Management von Diabetes-Patienten sowie Tätigkeiten in Prävention und Demenzbetreuung.

Als rechtliche Grundlage ist ein „Muster-Scope of Practice“ geplant, der die einzelnen Aufgaben genau beschreibt. Ergänzend sollen im Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung) und XI (Pflegeversicherung) neue Paragrafen eingeführt werden, die eine Abrechnung entsprechender Leistungen ermöglichen. Verträge zwischen Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen (§ 73d SGB V) können künftig festlegen, welche heilkundlichen Maßnahmen von Pflegekräften übernommen werden dürfen.

Pflegekräfte mit hochschulischem Abschluss oder spezieller Weiterbildung sollen zusätzliche heilkundliche Kompetenzen erwerben können. Damit soll der Beruf an Attraktivität gewinnen und die medizinische Versorgung vor allem in der Langzeitpflege verbessert werden.