Pflege und Politik

Bundessozialministerium prüft bayerisches Landespflegegeld

Nach dem Streit über das bayerische Familiengeld nimmt
das Bundessozialministerium nun auch
dasLandespflegegeld genauer unter die Lupe. "Die
Anrechnung des bayerischen Pflegegeldes auf die
Grundsicherung wird derzeit geprüft", sagte ein
Sprecher des Ministeriums vergangener Woche in Berlin.

- Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium soll das Landespflegegeld allen Pflegebedürftigen ab der zweiten Pflegestufe zugesprochen werden. Foto: Jürgen Fälchle/AdobeStock

Es geht um die Frage, ob die 1000 Euro jährlich auf
Sozialleistungen angerechnet werden. Schon beim
Familiengeld ist das Bundessozialministerium der
Ansicht, dass die Zahlungen mit der Grundsicherung
verrechnet werden müssen – in diesem Fall also etwa die
Hartz-IV-Leistung um 250 Euro gekürzt werden muss. Der
Bund hält
das für nötig, damit deutschlandweit gleiches Recht
gilt. Die bayerische Staatsregierung argumentiert,
Ausnahmeregelungen im Sozialrecht machten die
Anrechnung unnötig. Zuerst hatte der Bayerische
Rundfunk darüber berichtet.

Beim Landespflegegeld wären Empfänger von sogenannter
Grundsicherung im Alter betroffen sowie ebenfalls
Empfänger von "Grundsicherung für Arbeitssuchende"
(Hartz IV). Die Zahl der Hartz-IV-Empfänger unter den
Antragstellern dürfte sich allerdings in Grenzen
halten, weil sie in der Regel zu jung sind, um
pflegebedürftig zu sein.
Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium soll das
Landespflegegeld allen Pflegebedürftigen ab der zweiten
Pflegestufe zugesprochen werden – also auch Menschen,
die von Grundsicherung leben. Pflegeministerin Melanie
Huml (CSU) betonte, das Landespflegegeld solle vor
allem nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter
sowie Hilfe zur Pflege angerechnet werden.