Pflege und Politik
Bundesrat macht Weg frei für neue Pflegeausbildung
Der Bundesrat hat am 21. 09. die Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Pflegeberufen und die
Finanzierungsverordnung verabschiedet. Damit ist der
Weg frei für die neue gemeinsame Ausbildung von Alten-,
Kranken- und Kinderkrankenpflegern. Doch nicht mit
großem Jubel.

Die Länderkammer befürchtet einen Kompetenzverlust in
der Altenpflege und bedauerte, dass die neuen Vorgaben
zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege
gegenüber der Pflege führen könnte. Der Bundesrat
forderte daher die Bundesregierung auf, die
Niveauabsenkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
aufzuheben und bereits jetzt einer möglichen
Benachteiligung dieses Berufs gegenzusteuern.
Der Bundesrat griff damit die Kritik
von Verbänden auf, die diese bereits vor der
Sommerpause geäußert hatten.
Der Bundesrat hat zudem in seiner Sitzung eine
bundeseinheitliche Refinanzierung der Miet- und
Investitionskosten für alle Pflegeschulen gefordert.
Denn das ab 2020 geltende Pflegeberufegesetz schließt
eine Refinanzierung der Investitionskosten, zu denen
auch die Miete zählt, über den Ausbildungsfonds aus.
Zwei Anträge sahen vor, die Mietkosten für die
Pflegeschulen aus dem Ausbildungsfonds zu finanzieren.
Diese Anträge fanden keine Mehrheit, weil sie nach
Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
im Widerspruch zum Pflegeberufegesetz stehen. Hätte der
Bundesrat die Anträge angenommen, hätte das BMG die
Finanzierungsverordnung nicht verkündet. Das sollte
offensichtlich vermieden werden, mutmaßt der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
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