Pflege und Politik
Bundesrat billigt Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung
Künftig erhalten Patienten mehr Wahlfreiheit bei zuzahlungsfreien Leistungen der Krankenkassen. Der Bundesrat hat am 10. März 2017 die vom Bundestag beschlossene Reform der Heil- und Hilfsmittelversorgung gebilligt.

Sie sorgt für mehr Qualität und Transparenz im Umgang mit therapeutischen Dienstleistungen wie Krankengymnastik oder Logopädie und medizinischen Produkten wie Hörgeräten oder Inkontinenzmitteln.
Die Krankenkassen müssen bei ihren Vergabeentscheidungen künftig neben dem Preis auch Qualitätskriterien der Hilfsmittel verstärkt berücksichtigen. Der Bundestagsbeschluss beinhaltet noch weitere Regelungen etwa zum Krankengeldanspruch in speziellen Fällen, zur Beitragsbemessung für Selbstständige und zur Sozialversicherungspflicht von Ärzten, die nebenberuflich im notärztlichen Rettungsdienst aktiv sind. Diese sind unter bestimmten Umständen von der Sozialversicherungspflicht befreit. Damit hat der Bundestag eine Anregung des Bundesratesvom Dezember letzten Jahres aufgegriffen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Es tritt in weiten Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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