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Bundeskabinett beschließt Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz

Das Bundeskabinett hat sich mit einem lange geplanten Reformvorhaben für Pflegekräfte beschäftigt. Auch das Gesetz zur Suizidprävention wurde beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagt: "Pflege kann mehr, als sie bislang darf." Foto: BMG/Jan Pauls

Es billigte am Mittwoch in Berlin den Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Lauterbach sagte, angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft müsse man die Kompetenzen gezielt dort einsetzen, wo sie vorhanden seien und gebraucht würden: „Pflege kann mehr, als sie bislang darf“, sagte er.

Das Gesetz hätte eigentlich in der ersten Jahreshälfte 2024 beschlossen werden sollen. Lauterbach hatte die Eckpunkte Ende 2023 vorgestellt. Ob das Gesetz im Bundestag noch beraten werden kann, ist nach dem Aus der Ampel-Koalition offen. Lauterbach sagte, er werde versuchen, sich mit der Opposition zu verständigen, damit es noch beschlossen werden könne. Die Rest-Koalition aus SPD und Grünen hat keine Mehrheit mehr im Parlament. Der Bundestag hat bis zu den geplanten Neuwahlen Ende Februar nur noch wenige Sitzungstage.

Die Erweiterung der Kompetenzen für Pflegekräfte erfährt im Gesundheitswesen nach langen Jahren der Skepsis breite Zustimmung. Neben den Verbänden von Kliniken, Kassen und der Altenpflege befürwortet auch die Bundesärztekammer die Reform. Zuletzt appellierte der Deutsche Pflegerat an den Bundestag, das Gesetz noch zu beschließen.

Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention beschlossen. Ziel sei es, Suiziden durch Aufklärung, Information und verbesserte Unterstützungsangebote zuvorzukommen und die Forschung zum Thema zu stärken. Diese Aufgaben sollen im Bundesrecht verankert werden. Erfahrungen aus anderen Staaten haben gezeigt, dass Suizidprävention gesamtstaatlich gestärkt werden kann, wenn sie auf nationaler Ebene begleitet und strukturell verankert wird. Kernstück ist deshalb der Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention und die Konzeptionierung einer bundesweiten Rufnummer für Betroffene.