Pflege und Politik
Bürgerschaft beschließt Novelle des Wohn- und Betreuungsgesetzes
Der Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern von
Pflegeeinrichtungen in Bremen wird gestärkt. Eine
entsprechende Novelle des Bremischen Wohn- und
Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) hat die Bremische
Bürgerschaft jetzt verabschiedet.

Die Befassung des Gesetzgebers wurde erforderlich, weil
das 2010 erstmals in Kraft getretene Gesetz bis Ende
dieses Jahres befristet war. Ohne Verlängerung hätte es
ab Januar 2018 keine Rechtsgrundlage für ein
Einschreiten der Wohn- und Betreuungsaufsicht in den
Bremischen Pflegeeinrichtungen gegeben. In diesem Zuge
wurde das Gesetz auch novelliert, damit Veränderungen
in der Pflegelandschaft berücksichtigt werden können.
Unter anderem sind die Prüfrechte der Wohn- und
Betreuungsaufsicht auf ambulante Pflegedienste
ausgeweitet worden."Ambulante Pflegedienste sind
inzwischen auch in stationären Einrichtungen tätig",
erläuterte Senatorin Stahmann. Dort könne die Wohn- und
Betreuungsaufsicht künftig auch kontrollieren. "Wir
müssen in stationären Einrichtungen die Pflege
überwachen können, ganz gleich, wer sie ausführt."
Ansonsten ließen sich Schutzrechte von Bewohnerinnen
und Bewohnern viel zu leicht aushebeln.
Pflegeeinrichtungen sind jetzt auch per Gesetz
verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu erstellen. Das
Gesetz regelt zudem einen Anspruch auf kultursensible
Pflege, das Recht, von gleichgeschlechtlichem Personal
gepflegt zu werden und den Zugang von Hospizdiensten zu
stationären Einrichtungen. Angehörigenvertreter und einige
Politiker hatten sich besonders für die Ausweitung des
Schutzes von pflegebedürftigen Menschen
eingesetzt.
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