Pflege und Politik
Brandenburg fördert Pflegestützpunkte
Das Beratungsangebot von Pflegestützpunkten soll im Land Brandenburg weiterentwickelt werden. Das Sozialministerium unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte dabei. Eine entsprechende Förderrichtlinie ist in Kraft getreten. Der Förderzeitraum reicht bis zum 31. Dezember 2024, pro Jahr stehen rund zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Damit werde die nächste Maßnahme des „Pakts für Pflege“ im Land umgesetzt, teilte das Sozialministerium mit.
Die Pflegestützpunkte in Brandenburg werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen getragen. Mit 19 Haupt- und 11 Außenstellen gibt es in Brandenburg Beratungsstrukturen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die durch 12 Außensprechstunden punktuell noch ergänzt werden.
Sozialstaatssekretär Michael Ranft unterstrich die Bedeutung der Pflegestützpunkte: „Eine umfassende und kompetente Pflegeberatung aus einer Hand, das zeichnet die Pflegestützpunkte aus. Eine Voraussetzung für gute Pflege sind wohnortnahe Informationen zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Die meisten Menschen, die im Alter auf Hilfe angewiesen sind, möchten so lange wie möglich in ihrer eigenen Häuslichkeit leben. Es gibt viele Angebote, die das ermöglichen, aber nicht immer allen bekannt sind. Deshalb ist eine persönliche Pflegeberatung so wichtig. Die Pflegestützpunkte haben sich etabliert, sind anerkannt und werden gut angenommen.“ Sowohl der Bedarf als auch die Bedeutung einer guten Pflege- und Sozialberatung wird in Brandenburg in den kommenden Jahren einen noch größeren Stellenwert einnehmen, erklärte Ranft. Es bestehe sowohl ein quantitativer als auch qualitativer Ausbaubedarf der Pflegeberatung. „Zum einen, weil die Anzahl der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg weiter zunimmt. Zum anderen, um die Wirkung von Pflegestützpunkten in der Fläche zu erhöhen und die Zugangsmöglichkeiten zu verbessern. Hier setzen wir mit unserer Förderung an“, so Ranft.
Ziel der Förderung sei es, „bereits vorhandenen und gut bewährten Angebote der Pflegestützpunkte in Brandenburg auszubauen und weiterzuentwickeln“, so das Sozialministerium. Es stellt dafür jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt bis zu 100.000 Euro pro Jahr für Personal- und Sachkosten zur Verfügung. Zu den Maßnahmen, die gefördert werden, gehören zum Beispiel:
- Erprobung, Einführung oder Verbesserung digitaler Angebote,
- Ausbau der Beratungen und Fallbegleitung – auch für mobile Beratung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit,
- Erprobung, Einführung oder Ausbau von spezialisierten Angeboten für Zielgruppen mit spezifischen Versorgungsbedarfen (z. B. für Menschen mit Demenz),
- Entlastung des vorhandenen Personals (z. B. durch neue Software zur Erleichterung der Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten),
- Verbesserung der Datengrundlagen für Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten,
- Weiterbildung oder Qualifizierung des Personals,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Die Förderrichtlinie zum Ausbau und zur Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten finden Interessierte auf der Webseite des Landesamtes für Soziales und Versorgung.
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