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Bpa beklagt Ausschluss bei Grundstücksvergabe in Berlin
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste kritisiert die Grundstücksvergabe in Berlin. Der Senat schließe private Träger aus.
Bei der aktuellen Vergabe von landeseigenen Grundstücken, die bisher für Einfamilienhäuser vorgesehen waren, schließe der Senat erneut private Träger sozialer Angebote aus, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Das Land will die soziale Infrastruktur stärken, bezieht dafür aber nur einen Teil der Trägerlandschaft ein“, sagt der Berliner bpa-Landesvorsitzende Oliver Stemmann. „Damit setzen sich nicht die besten Ideen zur Versorgung der Berliner Bevölkerung durch, sondern es werden einseitig einzelne Träger bevorzugt.“
Bei den Angeboten für ältere und pflegebedürftige Menschen oder für Menschen mit Behinderungen sorgten private Träger für etwa die Hälfte des Angebots. Sie seien erneut einfach ausgeschlossen worden, weil der Senat die Vergabe an das Kriterium der steuerlich anerkannten Gemeinnützigkeit knüpfe, heißt es in der Meldung vom 13. August weiter.
„Wenn Gemeinschaftseigentum vergeben wird, muss es ein transparentes Ausschreibungsverfahren geben, das alle potenziellen Anbieter einschließt“, so Stemmann. Am Ende müsse die Qualität des Angebots entscheidend sein, nicht die Rechtsform des Anbieters. Bereits vor zwei Jahren habe der bpa auf diese Problematik hingewiesen und gefordert, auch private Träger in zukünftige Vergabeverfahren aufzunehmen.
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