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Bezahlung: Richtlinien sind nun wirksam

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium am 22. Februar die Richtlinien zum Nachweisverfahren über die bei der Pflegevergütung zu Grunde gelegte Bezahlung von Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen genehmigt.

Foto: fovito - stockadobecom Die Richtlinien bestimmen das Verfahren zum Nachweis der tatsächlichen Bezahlung der Beschäftigten einer Pflegeeinrichtung.

Der GKV-Spitzenverband hatte die Richtlinien am 7.11.2022 beschlossen. Diese werden aber erst durch die Genehmigung des BMG wirksam. Die Nachweis-Richtlinien sind gem. § 1 Abs. 2 der Nachweis-Richtlinie für alle Vertragsparteien einer Pflegesatz- bzw. Vergütungsvereinbarung , d.h. für die Träger der nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen bindend.

Da sich die Nachweisverlangen auf den laufenden und/oder auf den zuletzt vergangenen Vergütungszeitraum beziehen, können die Vertragsparteien – nachdem die Richtlinien wirksam geworden sind – jederzeit auf die Pflegeeinrichtungen zugehen und die Übersendung der in der Richtlinie geforderten Nachweise verlangen.