News
Berufsbezeichnung Hauswirtschafter*in bleibt
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die vorläufige Fassung der Zeugniserläuterung zum neu geordneten Ausbildungsberuf freigegeben, teilt der Berufsverband Hauswirtschaft auf seiner Internetseite mit. Die Verordnung wird voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar im Bundesgesetzblatt erscheinen. Der Rahmenlehrplan wird auf der Website der Kultusminister-Konferenz bereitgestellt werden. Die neue Ausbildungsverordnung gilt ab 1.8.2020.

Foto: Werner Krüper
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren