Pflege und Politik
Berlin beschließt Maßnahmen für Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Der Berliner Gesundheitssenat will die wirtschaftlichen Bedingungen für Kurzzeitpflegeeinrichtungen verbessern: Zum September 2020 wird die Auslastungsquote für die Ermittlung der Entgeltsätze bei bestehenden Einrichtungen von bisher 90 % auf 80 % abgesenkt. Für neueröffnete Einrichtungen gilt eine Auslastungsquote von 75 %.

Damit werde es für die Einrichtungen deutlich leichter profitabel zu wirtschaften. Zusätzlich werde in der Entgeltberechnung ein Zuschlag für definierte Risiken berücksichtigt. Um den besonderen administrativen Herausforderungen der Kurzzeitpflegeeinrichtungen durch sehr häufige Aufnahmen und Entlassungen gerecht zu werden, werde ein pauschaler Zuschlag auf die Betriebskosten gewährt. heißt es in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Pflegesenatorin Dilek Kalayci: “Es gilt, durch die verbesserten Konditionen Träger zu motivieren, in Berlin neue Kurzzeitpflegeeinrichtungen zu eröffnen. Diese werden vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in unserer Stadt dringend benötigt.”
Diese Maßnahmen hat der Gesundheitssenat gemeinsam mit den Kostenträgern und Verbänden der Leistungserbringenden im Juni 2020 beschlossen. Hintergrund sei die bundesweit und auch in Berlin sinkende Anzahl von Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Die Verknappung des Angebots, das z.B. nach Krankenhausaufenthalten notwendig wird, ist für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen problematisch.
Die jetzt beschlossenen Maßnahmen gelten zunächst drei Jahre und werden dann einer Evaluation unterzogen.
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