Pflege und Politik
Bauausschuss gibt grünes Licht für zweiten Heizkostenzuschuss
Der Bauausschuss hat am Mittwoch, 19. Oktover, einstimmig einen zweiten Heizkostenzuschuss für Geringerverdiener gebilligt. Mit dem Gesetz sollen den Pflegeeinrichtungen vorgezogene Neuverhandlungen mit den Pflegekassen ermöglicht werden, falls die Energiekosten sich in „unvorhergesehenem Ausmaß“ ändern. Außerdem sollen ihn Empfänger von Wohngeld noch in diesem Jahr erhalten, um von steigenden Energiepreisen entlastet zu werden.

Die Bundesregierung hatte dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (20/3884) vorgelegt, über den der Bundestag am 20. Oktober auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses in geänderter Form abstimmt.
Laut einem Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP soll im Gesetz nun klargestellt werden, was unter einer unvorhersehbaren Änderung der Energiekosten verstanden werden soll: zum einen eine „erhebliche Abweichung der tatsächlichen Bewohnerstruktur“, zum anderen eine „erhebliche Änderung der Energieaufwendungen“. Eine Vertreterin der Linksfraktion kritisierte, dass diese Definition noch immer nicht ausreiche, um Klarheit über die Zulässigkeit von Neuverhandlungen zu schaffen.
Seitens der SPD-Fraktion hieß es, die Ampel-Koalition wolle mit dem zweiten Heizkostenzuschuss jene Menschen gezielt entlasten, die es am nötigsten bräuchten. Der Zuschuss falle aufgrund der zusätzlichen Belastungen deutlich höher aus als der bereits im Frühjahr beschlossene, und werde ohne Antrag unbürokratisch von Amtswegen ausgezahlt.
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