Pflege und Politik

Baden-Württemberg fördert innovative Kurzzeitpflege-Konzepte

Mit der neuen Förderrunde im Rahmen ihres „Innovationsprogramms Pflege“ fördert Baden-Württembergs Landesregierung den Ausbau der Kurzzeitpflege. Das Angebot soll weiterentwickelt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten, kündigte Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha (Grüne) an.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha
Foto: Sozialministerium_BW Gesundheitsminister Manne Lucha hofft, dass viele Träger von Pflegeeinrichtungen neue Ideen und Konzepte zur Kurzzeitpflege einreichen.

Lucha hat am heutigen Mittwoch (28. Juli) in Stuttgart den Förderaufruf zum Innovationsprogramm Pflege 2022 vorgestellt. Die Programmlinie unterstützt innovative Konzepte, welche vor allem die Kurzzeitpflege weiterentwickeln. „Mit Kurzzeitpflegeplätzen wollen wir sowohl vorübergehende pflegende Angehörige entlasten als auch einen Drehtüreneffekt nach Krankenhausaufenthalten – gerade bei älteren Menschen – verhindern“, sagte Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha. „Mir ist es wichtig, dass ausreichende und qualitativ hochwertige Plätze zur Verfügung stehen. Mit der Ausrichtung des Förderschwerpunkts auf diesen Aspekt wollen wir neue Akzente setzen und Verbesserungen erreichen.“

Bei der Kurzzeitpflege besteht bundesweit ein Mangel an Plätzen. Zahlreiche, insbesondere alleinstehende ältere pflegedürftige Menschen können sich nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht versorgen. Durch ein fehlendes Angebot kann auch das häusliche Umfeld nicht im notwendigen Umfang entlastet werden.

Das Land unterstützt daher besondere Konzepte der qualitativen Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege. Denkbar sind neue Formen der Kurzzeitpflege, z. B. Kurzzeitpflege im Umfeld einer (geriatrischen) Reha-Klinik, ergänzende mobile geriatrische Reha im Zusammenhang mit Kurzzeitpflege oder eine Neugestaltung von Übergängen. „Es würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Träger von Pflegeeinrichtungen neue Ideen und Konzepte einreichen, die für die Betroffenen und ihre Angehörigen passgenaue Lösungen für die jeweilige Situation bieten“, so Lucha.

Im Jahr 2022 werden Angebote der Nacht- oder Tagespflege investiv gefördert, und – wie bisher – können auch solitäre Kurzzeitpflegen als ausschließlich investive Projekte eingereicht werden. Zudem kommen auch investive Projekte der Kurzzeitpflege in Betracht, die einen Bezug zum Krankenhausbereich aufweisen. Darüber hinaus sind auch Ideen, Konzepte und Modelle mit Blick auf die neu eingeführte Übergangspflege als Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt erwünscht, die zur Verbesserung der Situation bei der Kurzzeitpflege beitragen können.

Der ausführliche Förderaufruf