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Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung wird bis 2030 gefördert
Die Pflegeversicherung fördert in den Jahren 2019 bis 2030 die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung für Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung.
Darauf weist der Paritätische Gesamtverband in seinem Newsletter hin. Anspruch haben demnach alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist der Zeitraum, in dem der Zuschuss beantragt werden kann, verlängert worden. Bis dahin lief das Förderprogramm nur bis 2023, jetzt wurde es um 7 Jahre – bis 2030 – verlängert.
In der Begründung dazu heißt es: „Pflegeeinrichtungen, die das Förderprogramm bisher nicht genutzt haben, wird mit der Verlängerung bis 2030 ermöglicht, die Potenziale der Digitalisierung mithilfe der Anteilsfinanzierung in ihrer Einrichtung wirksam werden zu lassen. Zudem wird die Zielrichtung des Förderprogramms erweitert: Die Anschaffungen können nun neben der Entlastung der Pflegekräfte auch zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen sowie zur Stärkung ihrer Beteiligung dienen: so halten z.B. laut dem Achten Altersbericht der Bundesregierung stationäre Pflegeeinrichtungen selten die digitale Grundausstattung der Bewohnerzimmer mit Internet- und WLAN- Anschlüssen vor. Ältere Menschen, die in der Häuslichkeit bereits mit digitalen Anwendungen vertraut waren, können oftmals bei einem Umzug in eine stationäre Einrichtung diese Möglichkeiten nicht mehr wahrnehmen.“
Der Antrag ist auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes zu finden.
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