Pflege und Politik
Änderungen bei Pflegepersonalstärkungsgesetz
Zum Pflegepersonalstärkungsgesetz
besteht derzeit an der einen oder anderen Stelle noch
Beratungsbedarf. Das belegen einige Änderungsanträge.
So sollen Pflegebedürftige für Taxifahrten zum Arzt
künftig keine Genehmigung der Krankenkasse mehr
benötigen, berichten die Zeitungen des
Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).

Demnach sollen Pflegebedürftige für ihre Taxifahrten
vom Pflegeheim oder der eigenen Häuslichkeit zum Arzt
nach dem Willen der Regierungskoalition schon bald
keine vorherige Genehmigung von der Krankenkasse mehr
benötigen. Zudem können pflegende Angehörige ihr
pflegebedürftiges Familienmitglied mitnehmen und dort
betreuen lassen, wenn sie sich in eine Reha-Klinik
begeben.
Dafür werde die Tarifanerkennung für die häusliche
Krankenpflege nirgends erwähnt. "Eine Riesenchance
droht vertan zu werden", bedauert Christoph Menz,
Referatsleiter Sozialstationen beim
Diözesan-Caritasverband Paderborn.
Dabei hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei
seinem Besuch Anfang September in Paderborn
versprochen, im aktuellen Pflegepersonalstärkungsgesetz
die Krankenkassen darauf zu verpflichten, den Tariflohn
von Pflegekräften anzuerkennen und nicht als
"unwirtschaftlich" ablehnen zu dürfen. "Das wird sich
bis zum 1. Januar 2019 ändern", sagte er bei einem
Treffen mit Pflegekräften und versprach, das
Lohndumping zu beenden.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren