Pflege und Politik
Abgeordnetengruppe schlägt Neuregelung zur Sterbehilfe vor
Eine weitere fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe im Bundestag hat am 27. Januar eine Initiative für Neuregelungen zur Sterbehilfe gestartet. “Wir wollen den assistierten Suizid ermöglichen, aber wir wollen ihn nicht fördern”, sagte der SPD-Politiker Lars Castellucci am Donnerstag bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs in Berlin. Wenn der Zugang dazu leichter wäre als zu palliativer Versorgung, fürsorgender Pflege oder Psychotherapie entstünde eine gefährliche Schieflage.

Laut dem neuen Entwurf der Abgeordnetengruppe soll «zum Schutz der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zu Selbsttötung» die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden – aber mit einer Ausnahmeregelung für Volljährige: Um die freie Entscheidung ohne inneren und äußeren Druck festzustellen, sollen in der Regel zwei Untersuchungen durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie im Abstand von drei Monaten und eine umfassende ergebnisoffene Beratung vorgegeben werden.
Der Gruppe gehören auch die Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Ansgar Heveling (CDU) und Kathrin Vogler (Linke) an. Vor einem Jahr – noch in der vorigen Wahlperiode – waren zwei Initiativen dazu vorgestellt worden. Eine Gruppe aus Abgeordneten von FDP, SPD und Linken hatte einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Betroffenen Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung eröffnen soll – aber mit Schutzkonzepten und Beratung. Eine eigene Initiative haben auch die Grünen-Parlamentarierinnen Renate Künast und Katja Keul vorgelegt.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter hatten vor zwei Jahren ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt, da es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. Dabei hat “geschäftsmäßig” nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet “auf Wiederholung angelegt”. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf – aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie Beratungspflichten oder Wartefristen.
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