News

Evangelische Heimstiftung bereitet Klage gegen GKV-BStabG vor

Die Evangelische Heimstiftung (EHS) bereitet eine Klage gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor. Nach interner Prüfung sieht der Träger in den Neuregelungen eine strukturelle Bedrohung für die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Pflegeanbietern. Ein juristisches Gutachten von Rechtsprofessor Thorsten Kingreen soll die Erfolgsaussichten eines Klagewegs prüfen und begründen.

Elke Eckardt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Evangelischen Heimstiftung Foto: EHS

Nach Angaben der Heimstiftung enthält das Gesetz Mechanismen, die unmittelbar zu einer dauerhaften Unterfinanzierung von Pflegeanbietern führten. Als erwartbare Folgen nennt der Träger Personalabbau, Einbußen bei der Versorgungsqualität und die Schwächung von Trägern. Die EHS wertet dies als Eingriff, der nicht nur betriebswirtschaftlich bedenklich, sondern auch rechtlich angreifbar sei, insbesondere mit Blick auf die Anerkennung von Tarifkosten und mögliche Grundrechtsverletzungen.

Sorge um Versorgungsqualität und Personal

„Dieses Gesetz gefährdet ganz konkret die Versorgungsqualität pflegebedürftiger Menschen und die Zukunftsfähigkeit von Pflegeunternehmen“, erklärt Elke Eckardt, Vorsitzende der Geschäftsführung der Evangelischen Heimstiftung. Deshalb lasse man juristisch abklären, wie tief der Gesetzgeber in die Grundlagen der Arbeit eingreife und inwieweit diese Eingriffe einfach- und verfassungsrechtlich haltbar seien.

Rund 7.000 Kundinnen und Kunden betroffen

Die EHS ist nach eigenen Angaben in mehreren Bereichen unmittelbar betroffen. Sowohl die Mobilen Dienste als auch die beiden Standorte der außerklinischen Intensivpflege und die geriatrische Reha-Klinik erbringen SGB-V-Leistungen. „In den genannten Bereichen haben wir gut 7.000 Kundinnen und Kunden, die im Zweifel betroffen sind“, so Eckardt.

Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht

Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Professor für Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, fasst die Sachlage nach Sichtung der Unterlagen so zusammen: „Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält gravierende Eingriffe in die berufsbezogene Vertragsfreiheit der Erbringer von sozialen und medizinischen Dienstleistungen.“ Er empfehle, gegen die Neuregelungen den Rechtsweg zunächst vor den Sozialgerichten und dann gegebenenfalls zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten.

Vor einer Klage will die Heimstiftung nach eigenen Angaben zunächst die Verhandlungen mit den Kostenträgern und den Weg vor die Schiedsstelle abwarten. „Wenn uns aber negative wirtschaftliche Konsequenzen aufgrund dieses Gesetzes drohen, werden wir uns wehren und ich bin sicher, wir sind damit nicht allein“, kündigt Eckardt an. Zugleich verweist die EHS auf das noch nicht abschließend ausgestaltete Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Auch dort stehe die Refinanzierung der Tariflöhne zur Debatte.

Anzeige: