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BIVA: Keine Hinweise auf Wahlbetrug in Pflegeheimen
Der BIVA-Pflegeschutzbund weist den Verdacht der AfD zurück, in Pflegeheimen würden Angestellte oder Angehörige die Briefwahl von Bewohnerinnen und Bewohnern manipulieren. Es liegen keinerlei Hinweise auf Wahlbetrug oder unzulässige Einflussnahme bei der Stimmabgabe vor, so der Verband. Wer öffentlich Zweifel säe, müsse konkrete und überprüfbare Belege vorlegen, fordert der Verband.
Auslöser der Stellungnahme sind Äußerungen führender AfD-Politiker vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September. AfD-Chef Tino Chrupalla hatte Zweifel daran geäußert, dass bei der Briefwahl in Heimen alles mit rechten Dingen zugehe. Er kenne aus Gesprächen mit Pflegern und Angehörigen Fälle in Pflegeheimen, „wo der Stift sozusagen geführt wurde“. Der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hatte bereits zuvor auf der Plattform X dazu aufgerufen, in Pflegeheimen „genau hinzuschauen“, und ergänzt: „Belegen kann man das nicht. Aber wir alle wissen, wie das oftmals läuft.“
Assistenz bei der Stimmabgabe ausdrücklich zulässig
Der Pflegeschutzbund verweist darauf, dass Bewohnerinnen und Bewohner bei der Stimmabgabe Unterstützung erhalten dürfen, wie dpa berichtet. Eine Hilfsperson dürfe einen Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wahlberechtigten Person kennzeichnen. Ein „geführter Stift“ sei daher für sich genommen kein Beleg für Wahlmanipulation.
Grenze zwischen Assistenz und Einflussnahme
„Die entscheidende Grenze verläuft zwischen zulässiger Assistenz und unzulässiger Einflussnahme“, betont der Verband, der die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf vertritt. Aus der eigenen Beratungspraxis gebe es keine Grundlage für die geäußerten Verdächtigungen. Man habe auch „keinen Anlass, die Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen in dieser Hinsicht infrage zu stellen“.
Warnung vor faktischem Wahlausschluss
Zugleich mahnt der Pflegeschutzbund, Heimbewohnerinnen und -bewohner dürften nicht aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen faktisch von der Wahl ausgeschlossen werden. Häufig würden Pflegeheime zu Wahllokalen gemacht, damit Betroffene ihr Wahlrecht leichter wahrnehmen könnten. Zwei Wochen nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt werden am 20. September auch in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern neue Landesparlamente gewählt.
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