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Focus-Gesundheit: Empfehlungsliste für 3.600 stationäre Pflegeheime

Focus-Gesundheit hat erstmals eine digitale Empfehlungsliste für stationäre Pflegeheime in Deutschland veröffentlicht. Die Übersicht umfasst nach Verlagsangaben 3.600 Einrichtungen und wurde gemeinsam mit dem Rechercheinstitut FactField erstellt. Sie soll Angehörigen und Pflegebedürftigen bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung Orientierung geben.

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Foto: Susanne El-Nawab

Ausgangsbasis der Erhebung waren nach Angaben von Focus-Gesundheit rund 12.000 in Deutschland zugelassene vollstationäre Pflegeheime. Von diesen erhielten 11.268 Einrichtungen einen ausführlichen Online-Fragebogen zur Selbstauskunft. Erhebungsstand der Liste ist Mai 2026.Die Übersicht ist sortierbar nach Abstand zur gewünschten Postleitzahl.

Methodik kombiniert Selbstauskunft und Prüfberichte

Die Methodik hat Focus-Gesundheit nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Rechercheinstitut FactField entwickelt. Neben den selbst erhobenen Primärdaten aus der Pflegeheim-Befragung flossen Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen ein, darunter die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes.

Kriterien von Personal bis Freizeitangeboten

Die befragten Einrichtungen konnten laut Pressemitteilung unter anderem Angaben zu Versorgungsschwerpunkten, zur Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten und Krankenhäusern sowie zur personellen Ausstattung machen. Auch Infrastruktur, Freizeit- und Aktivitätsangebote, die Einbindung von Angehörigen sowie Abläufe rund um Pflegeplanung und Dokumentation waren Teil des Fragebogens.

Ergänzende Filter zur regionalen Suche

Ergänzend hat FactField laut Focus-Gesundheit strukturelle Merkmale in die Listen aufgenommen, etwa Versorgungsschwerpunkte, Bettenzahl inklusive Kurzzeitplätzen oder die Verfügbarkeit von Einzelzimmern. Diese Informationen dienten der Orientierung und gingen nicht in das Scoring ein. Weitere Filter betreffen die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, therapeutische Angebote, die in Pflege und Betreuung gesprochenen Sprachen sowie besondere Kostformen. Die Redaktion weist darauf hin, dass Pflegequalität „nicht in jedem Detail erfassbar“ sei und die Qualifikation nicht gelisteter Einrichtungen nicht infrage gestellt werde.

Zum Hintergrund: Das Magazin Focus veröffentlicht jährlich sogenannte Top-Listen, in denen Berufsträger verschiedener Branchen ausgezeichnet werden, darunter auch Mediziner. Gegen Zahlung einer jährlichen Lizenzgebühr können diese Siegel von den jeweiligen Ärztinnen und Ärzten zu Werbezwecken genutzt werden. Ob die Verwendung des Siegels unlauteren Wettbewerb darstellt, wird seit Jahren vor verschiedenen Instanzen verhandelt. Darüber wurde nun auch am 7. Mai 2026 vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 130/25) verhandelt. Das BGH-Urteil im Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Burda-Verlag ist bisher noch nicht offiziell verkündet.