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Qualitätssicherung in der stationären Pflege: Deutschland als Vorreiter?
Deutschland verfügt laut pflegemarkt.com im europäischen Vergleich über eines der am weitesten entwickelten Qualitätsprüfsysteme für Pflegeheime. Das MD-Prüfsystem kontrolliert seit 1995 systematisch, seit 2019 nach indikatorengestützter Richtlinie. Andere Länder wie Frankreich oder Dänemark bauen erst jetzt vergleichbare Strukturen auf.
Deutschland hat mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung 1995 dem Medizinischen Dienst (MD) den Auftrag übertragen, Pflegeeinrichtungen systematisch zu prüfen. Seit dem 1. November 2019 gilt in der vollstationären Pflege die Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR), die interne Selbstevaluation mit externer Kontrolle verbindet. Pflegeheime erheben halbjährlich Qualitätsindikatoren zu Stürzen, Druckgeschwüren oder Gewichtsverlust und übermitteln sie an eine unabhängige Datenauswertungsstelle. Zusätzlich prüfen MD-Gutachter vor Ort 20 Qualitätsaspekte in vier Versorgungsbereichen. Die Ergebnisse werden auf einer 4-Punkte-Skala von „keine“ bis „schwerwiegende Qualitätsdefizite“ öffentlich dargestellt.
Zahl der Prüfberichte stark gestiegen
Die Zahl der MD-Prüfberichte hat sich laut dieser Analyse seit Einführung der neuen QPR deutlich erhöht: von 412 Berichten im Jahr 2019 über rund 8.400 im Jahr 2021 auf über 11.000 im Jahr 2025. Bei festgestellten Mängeln können Pflegekassen laut pflegemarkt.com Auflagen erteilen, Vergütungen kürzen oder Versorgungsverträge kündigen.
Frankreich reagiert auf Orpea-Skandal
In Frankreich fehlte lange eine flächendeckende externe Qualitätsprüfung nach einheitlichen Maßstäben, berichtet pflegemarkt.com. Erst der Orpea-Skandal 2022 habe die Regierung zum Handeln gezwungen; zwischen 2022 und 2024 sei ein nationaler Kontrollplan für rund 7.500 EHPAD umgesetzt worden. Seit 2022 baut die Haute Autorité de Santé zudem ein neues Evaluierungsreferenzsystem auf, das alle fünf Jahre greifen soll. Auch Dänemark hat sein System reformiert: Seit dem 1. Juli 2025 ist das neu institutionalisierte Ældretilsyn als eigenständige Behörde für risikobasierte Vor-Ort-Prüfungen zuständig.
Kein einheitliches System in Österreich und Schweiz
In Österreich, der Schweiz, Polen und Spanien existiert nach Angaben des Fachportals kein nationales, einheitliches Qualitätsprüfsystem, das mit dem deutschen MD-System vergleichbar wäre. Die Zuständigkeit liege auf regionaler oder lokaler Ebene, etwa bei den österreichischen Bundesländern oder den Schweizer Kantonen. Der österreichische Rechnungshof kritisiere ausdrücklich die mangelnde Koordination und Vergleichbarkeit der Kontrollen zwischen den Bundesländern.
Neue Vorgaben vom MD Bund: Wann Qualitätsprüfungen ausfallen dürfen
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