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Landgericht Lübeck: Kündigung eines Pflegeheimplatzes war rechtmäßig

Ein bereits im April 2024 ergangenes Urteil des Landgerichts Lübeck zur Kündigung eines Pflegeheimplatzes wegen Zahlungsrückständen von 34.626 Euro schlägt aktuell hohe mediale Wellen. Nach einer Welle der Empörung in sozialen Medien sah sich das Gericht zu einer aktuellen Stellungnahme veranlasst, wie die „Schleswig-Holsteinische Zeitung“ (SHZ) berichtet. Zu einer Räumung kam es nicht: Nach einem Betreuerwechsel konnte die Seniorin im Heim bleiben.

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Das Landgericht Lübeck bestätigt die Kündigung eines Pflegeheimplatzes wegen Zahlungsrückständen. Foto: AdobeStock / sebra

Das Landgericht Lübeck hatte die Kündigung eines Pflegeheimplatzes wegen Zahlungsrückständen von 34.626 Euro für wirksam erklärt. Der rechtliche Betreuer der betroffenen Seniorin hatte die monatlichen Heimkosten seit 2021 nicht vollständig beglichen, wie die „Schleswig-Holsteinische Zeitung“ (SHZ) berichtet. Zu einer Räumung kam es nicht: Nach einem Betreuerwechsel konnte die Bewohnerin im Heim bleiben.

Die 5. Zivilkammer des Lübecker Landgerichts entschied bereits im April 2024, dass die Kündigung wirksam war (Aktenzeichen 5 O 197/23). Nach Angaben der SHZ war die Seniorin 2020 in die Einrichtung gezogen, die monatlichen Heimkosten beliefen sich auf 1.796 Euro. Nach mehreren Mahnungen kündigte das Pflegeheim im Februar 2023 den Vertrag und erhob Räumungsklage. Das Gericht gewährte der Seniorin nicht einmal eine Räumungsfrist.

Long Covid als Begründung nicht anerkannt

Es seien „keine Gründe vorgetragen worden, die einer Wirksamkeit der Kündigung entgegenstehen würden“, heißt es laut SHZ in der Urteilsbegründung. Auch der Verweis des Betreuers auf eine Long-Covid-Erkrankung entlaste ihn nicht: „Der Betreuer hätte die rechtliche Betreuung unter diesen Umständen abgeben müssen und die Bestellung eines anderen Betreuers veranlassen müssen“, so das Gericht. Nachträgliche Teilzahlungen und ein Antrag auf Übernahme der Mietrückstände durch die Stadt Lübeck änderten daran nichts, weil der Großteil der Forderungen weiter offen sei.

Betreuerwechsel wendet Räumung ab

Nach einer Welle der Empörung in sozialen Medien stellte das Landgericht gegenüber der SHZ klar, dass das Urteil nicht vollstreckt wurde. „Es wurde der Eindruck erweckt, eine hochbetagte Heimbewohnerin sei trotz ihrer persönlichen Situation aus ihrem Pflegeheim auf die Straße gesetzt worden. Dies entspricht nicht den tatsächlichen Umständen“, erklärt Pressesprecherin Merle Lassen-Huhn. Während des Vollstreckungsverfahrens sei es zu einem Betreuerwechsel gekommen, eine Räumung habe abgewendet werden können.

Hinweis auf Pflichten von Betreuern

Sozialrechtsexperte Utz Anhalt verweist im Online-Magazin „Gegen-Hartz.de“ auf die Tragweite des Falls. „Das Lübecker Urteil macht deutlich, dass ein Pflegeheimplatz trotz Schutzvorschriften nicht bedingungslos gesichert ist“, wird Anhalt von der SHZ zitiert. Wichtig sei, dass Angehörige bei Zahlungsproblemen rechtzeitig Sozialleistungen beantragten und bei rechtlicher Betreuung prüften, ob der Betreuer tatsächlich handele.