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Bundestag beschließt einheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung ab 2027

Der Bundestag hat die Einführung einer bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz beschlossen. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der den Start des neuen Ausbildungsgangs für 2027 vorsieht. Kritik gibt es an der Ausbildungsdauer und Finanzierung.

Pflegeszene
Perspektivisch sollen Pflegefachkräfte durch die Assistenten entlastet werden. Foto: AdobeStock/Kzenon

Das Parlament stimmte am Donnerstag für den Gesetzentwurf von Bundesgesundheits- und Bundesbildungsministerium, der die derzeit 27 verschiedenen landesrechtlichen Ausbildungsvarianten durch ein einheitliches System ersetzen soll. Laut dem Gesetz entsteht ein „eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz“, das bundesweit vergleichbare Standards schaffen soll.

Die neue Ausbildung dauert 18 Monate in Vollzeit, alternativ können Interessierte eine 36-monatige Teilzeitvariante wählen. Als Zugangsvoraussetzung gilt in der Regel der Hauptschulabschluss. Personen mit bereits vorhandener Pflegeerfahrung können die Ausbildungszeit verkürzen. Den theoretischen Teil übernehmen staatliche und staatlich anerkannte Pflegeschulen, während die Praxis den größeren Anteil ausmacht. Die praktische Ausbildung findet in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei ambulanten Pflegediensten statt, damit Absolventen später in allen Versorgungsbereichen einsetzbar sind.

Eine Fachkommission soll sowohl einen Rahmenlehrplan als auch einen Rahmenausbildungsplan entwickeln. Für den Übergang gilt: Wer bis Ende 2026 eine Ausbildung nach bisherigen landesrechtlichen Regelungen beginnt, kann diese noch abschließen. Die Länder können diese Frist bis Ende 2027 verlängern, falls der Aufbau der Kapazitäten für die neue Ausbildung mehr Zeit benötigt.

Regierung verspricht Entlastung – Verbände sehen Realitätsferne

Die Bundesregierung erhofft sich durch die Neuerungen ein attraktiveres Berufsbild und dadurch mehr Bewerber. Perspektivisch sollen Pflegefachkräfte durch die Assistenten entlastet werden, was helfen soll, den hohen Fachkräftebedarf in der Pflege zu decken.

Thomas Knieling vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) äußert jedoch scharfe Kritik. Laut Knieling geht das Gesetz „in zentralen Punkten an der Realität in der Pflege vorbei“. Während er die Einführung einer bundesweit standardisierten Pflegeassistenz-Ausbildung ausdrücklich begrüßt, hält er eine Ausbildungsdauer von nur einem Jahr für praktisch sinnvoller. Die erforderlichen Fähigkeiten ließen sich in diesem kürzeren Zeitraum gut vermitteln, und die Einrichtungen seien dringend auf Entlastung angewiesen, so Knieling. Er befürchtet, dass der Bundesrat das Gesetz ohne weitere Prüfung durchwinken könnte und damit „eine wichtige Chance auf echte Verbesserungen in der Langzeitpflege ungenutzt bleibt“.

AOK kritisiert Finanzierung als „unzumutbare Belastung“

Der AOK-Bundesverband übt scharfe Kritik an der geplanten Finanzierung. Laut Vorstandsvorsitzender Dr. Carola Reimann soll die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung über 240 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich tragen. Dies belaste die Beitragszahler weiter und erhöhe den Druck auf die Beitragsstabilität.

Gleichzeitig begrüßt die AOK ausdrücklich die bundesweit einheitliche Ausbildung. Laut Reimann stärkt dies die Durchlässigkeit im Ausbildungssystem und sichert bundesweit vergleichbare Standards. Besonders positiv bewertet die Krankenkasse die gestärkte Anbindung der praktischen Ausbildung an den Rehabilitationsbereich, die das Verständnis für sektorenübergreifende Versorgung verbessert. Diese intensiveren Einblicke in die Rehabilitationstätigkeiten dürften vor dem Hintergrund des demographischen Wandels künftig noch weiter an Relevanz gewinnen, so die AOK-Chefin.

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung sieht die AOK erhebliche Defizite bei der Umsetzung. Laut Reimann bestehen derzeit erhebliche Unterschiede in der Qualität und Struktur der Praxisanleitung zwischen den Ländern. Dies sei mit den Zielen einer einheitlichen Pflegeausbildung nicht vereinbar. Die Praxisanleitung müsse noch bundesweit einheitlich und qualitätsgesichert ausgestaltet werden.

Die schärfste Kritik richtet sich gegen die Finanzierungsstruktur des Gesetzes. Laut Reimann widerspricht die geplante Finanzierung den Zielen des Koalitionsvertrages, der die Entlastung pflegebedürftiger Menschen sowie eine klare Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen gesetzlicher Krankenversicherung, sozialer Pflegeversicherung und Ländern vorsieht. Die AOK-Gemeinschaft fordert seit Jahren, dass die Länder die vollständige Finanzierung der schulischen Pflegeassistenzausbildung übernehmen müssen, da die Finanzierung der schulischen Ausbildung Ländersache sei. Auch die Kostenbeteiligung durch die Pflegeeinrichtungen sieht die AOK mit Sorge, da diese Regelung über die Eigenanteile unmittelbar zulasten der bereits heute übermäßig belasteten Pflegebedürftigen wirken dürfte, warnt Reimann.