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Caritas schlägt Ecklohn-Modell zur Entlastung von Pflegeeinrichtungen vor

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer umfassenden Evaluierung der Tariftreueregeln in der Langzeitpflege. Die Dienstgeberseite der Caritas (DGS) bringt sich mit einem eigenen Modell in die Debatte ein – mit dem Ziel, Pflegeeinrichtungen von bürokratischem Aufwand zu entlasten.

Holzwürfel Tarifpflicht
Die Dienstgeberseite der Caritas (DGS) hat ein neues Modell vorgeschlagen, um Pflegeeinrichtungen von bürokratischem Aufwand bei der Umsetzung der Tariftreueregeln zu entlasten. Wie fällt das Resümee nach einem Jahr Tarifbindung aus?

Die Caritas-Dienstgeberseite (DGS) schlägt ein neues Verfahren vor, um Pflegeeinrichtungen bei den Tariftreueregeln zu entlasten. Künftig sollen Einrichtungen nicht mehr detaillierte Lohnangaben übermitteln. Stattdessen würden sie nur noch Daten zu Beschäftigtenzahlen und Qualifikationen bereitstellen. Die nötigen tariflichen Rahmendaten („Meta-Daten“) sollen von den Verbänden geliefert werden.

Ausgangspunkt ist die gesetzliche Vorgabe, die „regional üblichen Entlohnungsniveaus“ in der Langzeitpflege (§§ 72, 82c SGB XI) jährlich zu erheben. Besonders Einrichtungen, die bereits tarif- oder AVR-gebunden sind, berichten über einen erheblichen Verwaltungsaufwand.

Die Caritas schlägt zwei mögliche Verfahren vor:

  • Verfahren I: Verzicht auf Eingruppierungsdaten. Die Vorgaben zu Entgeltgruppen und Stufen müssten gesetzlich vorgegeben werden. Vorteil: Minimaler Aufwand. Nachteil: Hoher Abstraktionsgrad.
  • Verfahren II: Einbeziehung der Eingruppierungsdaten direkt aus den Einrichtungen. Das Verfahren wäre näher an der Praxis, aber etwas aufwendiger.

Kein Eingriff in bestehende Tarifwerke

Beide Ansätze sollen die bisherige Berechnungslogik beibehalten. Außerdem soll die Gleichstellung der kirchlichen AVR mit anderen Tarifverträgen gesichert werden. Eingriffe in bestehende Tarifwerke sind ausdrücklich nicht vorgesehen.

Die DGS verweist auf das Repräsentativitätsprinzip im Sozialgesetzbuch (§ 72 Abs. 3b SGB XI). Offengelassen ist, wie abstrakt oder detailliert künftig gerechnet wird. Denkbar wäre zudem, die Erhebung nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle zwei bis drei Jahre vorzuschreiben.

Das Bundesgesundheitsministerium muss die Wirkung der Tariftreueregeln bis Ende 2025 überprüfen. In diesem Rahmen wird auch über den Vorschlag der Caritas entschieden.