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Nachteile für Pflege-WGs: Fachverbände warnen vor geplanter Gesetzesreform

Mit großer Sorge wenden sich Selbsthilfe- und Verbraucherschutzorganisationen gegen die geplante Novellierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) in Baden-Württemberg. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften vollständig und ersatzlos aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu streichen. Damit würden diese künftig keinerlei Regelungen und Aufsicht mehr unterliegen.

Vertreter:innen der Selbsthilfe, des Verbraucherschutzes und der freien Wohlfahrtspflege kritisieren den aktuellen Entwurf zur Novellierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) in Baden-Württemberg scharf. Der Entwurf sieht vor, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften vollständig aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu streichen. Foto: Adobe Stock/Ingo Bartussek

Vertreter:innen der Selbsthilfe, des Verbraucherschutzes und der freien Wohlfahrtspflege kritisieren den aktuellen Entwurf zur Novellierung des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) in Baden-Württemberg scharf. Der Entwurf sieht vor, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften vollständig aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu streichen. Damit entfielen künftig sämtliche behördliche Aufsicht und gesetzliche Rahmenbedingungen für diese Wohnform.

Pflege-WGs galten bislang als zentraler Bestandteil der „Landesstrategie 2030 – Gemeinsam.Gestalten“ und wurden als zukunftsfähige Alternative zur stationären Pflege gefördert. Mit der geplanten Deregulierung verabschiede sich das Land von dieser Strategie, so die Kritiker:innen, und überlasse die Entwicklung der Pflege-WGs vollständig den Marktmechanismen – ohne rechtlich verankerte Qualitätsstandards.

Gabriele Beck von der Landesarbeitsgemeinschaft ambulant betreuter Wohngemeinschaften Baden-Württemberg e.V. (LaBeWo) warnt vor den Folgen: „Was es braucht, ist eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung mit verlässlichen Rahmenbedingungen – nicht den vollständigen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung.“ Besonders gefährdet seien Menschen mit Demenz, Pflegebedarf oder Behinderung, für die Pflege-WGs oft ein wohnortnahes, inklusives und selbstbestimmtes Lebensumfeld bieten.

Die unterzeichnenden Organisationen erkennen zwar Reformbedarf für eine flexiblere rechtliche Gestaltung an, etwa bei baurechtlichen oder ordnungsrechtlichen Anforderungen. Die vollständige Abschaffung gesetzlicher Mindeststandards lehnen sie jedoch ab. Statt gezielter Entbürokratisierung drohe eine Schutzlücke zulasten der Schwächsten.

Konkret fordern sie:

  • die Beibehaltung gesetzlicher Regelungen für Pflege-Wohngemeinschaften
  • eine Anzeigepflicht mit verpflichtender Konzeptprüfung
  • gesicherte Beteiligungsrechte für Bewohner:innen und Angehörige
  • unabhängige Beschwerdestellen
  • Kontrollstrukturen zur Qualitätssicherung, auch bei fehlender Mitwirkung

Mit dem neuen Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) würde Baden-Württemberg bundesweit einen Sonderweg gehen. Als einziges Bundesland verzichtete es damit vollständig auf gesetzliche Regelungen für ambulante Pflege-WGs. In allen anderen Ländern bestehen solche Regelungen weiterhin – teils überarbeitet, teils verschärft nach dokumentierten Missständen.

Ronny Brosende, Vorsitzender des Landespflegerats, formuliert die Kritik als politische Grundsatzfrage: „Will die Landesregierung gemeinschaftlich getragene Wohn- und Versorgungsformen aktiv fördern und durch staatliche Rahmensetzung qualitativ absichern – oder überlässt sie deren Ausgestaltung künftig dem freien Markt, zulasten von Mitbestimmung, Gemeinwohl und sozialem Zusammenhalt?“

Weitere Informationen: LaBeWo Baden-Württemberg e.V.