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Schwangerschaft, Mutterschutz und Urlaubsabgeltung
Eine Pflegekraft konnte aufgrund von zwei aufeinander folgenden Schwangerschaften von Dezember 2022 bis März 2025 nicht arbeiten. Zu Ende März hat sie gekündigt und macht 82 Tage Urlaubsabgeltung geltend: 10 Tage Resturlaub aus 2022, jeweils 32 Tage Resturlaub für 2023 und 2024 sowie 8 Tage anteiligen Urlaub für 2025. Zu Recht?
Rechtsanwalt Peter Sausen: Nach der Schilderung des Falles steht der ausgeschiedenen Mitarbeiterin die Abgeltung von 82 Tagen Resturlaub zu. Nach § 24 Satz 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann eine Frau Urlaub, den sie vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig...
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