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Mecklenburg-Vorpommern: Drese will Heimrecht modernisieren

Sozialministerin Stefanie Drese hat am Mittwoch vergangener Woche im Landtag eine Gesetzesinitiative der Landesregierung für den Bereich des Heimrechts in der Pflege und Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Die Regelungen sollen moderner und praxisnäher ausgestalten werden, mehr Raum für Flexibilität lassen und weniger bürokratisch sein.

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"Wir wollen die Regelungen moderner und praxisnäher ausgestalten durch mehr Flexibilität und weniger Bürokratie", sagt Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese. Die SPD-Politikerin will das Heimrecht im Land modernisieren. Foto: Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern

Sozialministerin Stefanie Drese hat am Mittwoch vergangener Woche im Landtag eine Gesetzesinitiative der Landesregierung für den Bereich des Heimrechts in der Pflege und Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

Der Mitteilung des Sozialministeriums zufolge soll das bisherige Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG) zu einem modernen Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG) weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf wurde laut Meldung vom Landtag zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

„Wir wollen die Regelungen moderner und praxisnäher ausgestalten durch mehr Flexibilität und weniger Bürokratie“, sagte Drese bei ihrer Einbringungsrede im Plenum. Dazu gehörten angepasste Erprobungsregelungen sowie die Vermeidung von Doppelzuständigkeiten und Doppelprüfungen zum Beispiel bei der Prüftätigkeit der zuständigen Heimaufsicht, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers.

„Gleichzeitig streben wir eine Harmonisierung von Leistungs- und Ordnungsrecht an und wollen den Beratungsansatz sowie den Verbraucherschutz stärken, denn die Interessen und Bedürfnisse der Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis sollen durch erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen sowie Gewaltschutzkonzepten zukünftig noch besser berücksichtigt werden“, so die SPD-Ministerin weiter.

Drese verdeutlichte, dass es in Anbetracht der steigenden Anzahl von pflegebedürftigen Menschen, den steigenden Kosten und dem knappen Personal notwendig sei, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die die bestmögliche pflegerische Versorgung sicherstellen. „Deshalb fand ein umfangreicher Dialogprozess mit Leistungserbringern, Kostenträgern, Heimaufsichten, Medizinischem Dienst, Nutzenden, Landesseniorenbeirat und Fachaufsicht zu den künftigen Eckpunkten des Gesetzes statt“, betonte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass eine große Herausforderung darin besteht, die Belange von Nutzenden, Anbietern und Ordnungsbehörden gleichermaßen zu berücksichtigen. Diese unterschiedlichen Interessen erfordern Kompromisse. Hierbei sollte der Grundsatz „so viel Schutz wie nötig, so wenig Regelungen wie möglich“ gelten.