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Mindestlohn für Pflegekräfte steigt ab Juli 2025 weiter an
Pflegefachkräfte in Deutschland erhalten ab Juli 2025 einen Mindestlohn von 20,50 Euro pro Stunde. Die Erhöhung ist Teil der „Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“.
Laut der neuen Pflegearbeitsbedingungenverordnung wurde der Mindestlohn für Pflegefachkräfte bereits im Februar 2024 auf 18,25 Euro angehoben und stieg im Mai 2024 auf 19,50 Euro. Ab Juli 2025 staffeln sich die Mindestlöhne nach Qualifikation: Pflegehilfskräfte erhalten dann mindestens 16,10 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro pro Stunde. Diese Sätze liegen deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Das berichtet unter anderen die TK.
Zusätzliche Vergütungsregelungen und mehr Urlaub
Die Verordnung regelt auch die Bezahlung von Wegzeiten zwischen Patienten sowie Bereitschaftsdiensten. Arbeitgeber müssen die Fahrzeit zwischen Einsätzen zum vollen Mindestlohn vergüten. Bei Bereitschaftsdiensten sind mindestens 40 Prozent des regulären Mindestlohns zu zahlen. Seit 2024 haben Pflegekräfte zudem bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf neun zusätzliche Urlaubstage – sofern nicht bereits andere Regelungen wie Tarifverträge einen höheren bezahlten Urlaub vorsehen.
Die Mindestlohnhöhe wird laut Bundesarbeitsministerium alle zwei Jahre von der Pflegekommission neu festgelegt. Das paritätisch aus je vier Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzte Gremium orientiert sich dabei an der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Empfehlungen der Kommission werden durch die Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung des Ministeriums rechtlich bindend umgesetzt.
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