News
Rheinland-Pfalz erhält erste Fortbildungsordnung für Pflegefachpersonen
In Rheinland-Pfalz tritt am 1. Juli die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachpersonen in Kraft. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz spricht von einer „Pionierarbeit“. Der Ordnungstext wurde jetzt veröffentlicht.
Nach dem bundesweit geltenden Pflegeberufegesetz und dem rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetz sind alle Pflegefachpersonen verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich dabei über die für ihre Berufsausübung geltenden Bestimmungen zu unterrichten. Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz können sich jetzt bei der Umsetzung ihrer Fortbildungspflicht auf die Fortbildungsordnung ihrer Kammer berufen.
Was für viele andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen eine Selbstverständlichkeit ist, gelte jetzt auch für die professionell Pflegenden im Land: Ein Recht und eine (selbstverständliche) Pflicht, sich zum Erhalt einer bestmöglichen Pflegequalität regelmäßig und in einem vorgegebenen Umfang fortzubilden.
Mit der neuen FBO erhalten sie eine klare Orientierung: Innerhalb von zwei Jahren müssen 40 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Anerkannt werden dabei verschiedene Formate, darunter Fachfortbildungen, Online-Schulungen, Workshops sowie Kurzfortbildungen im Arbeitsalltag. Auch das Abonnement von Fachzeitschriften und die Mitgliedschaft in berufsbezogenen Verbänden werden berücksichtigt.
Auch die beliebten Kurzfortbildungen vor oder nach der Übergabe werden anerkannt. Stichtag für den Start der FBO und damit das Sammeln der Fortbildungspunkte und das Aufbewahren der Nachweise ist der 1. Juli 2025.
Weitere Informationen, der vollständige Ordnungstext sowie ein FAQ-Bereich stehen auf der Website der Kammer zur Verfügung: www.pflegekammer-rlp.de.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren