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Pflegekompetenzgesetz muss erneut in den Bundestag

Das Pflegekompetenzgesetz (PKG) muss erneut im Bundestag beraten werden, nachdem der Bundesrat am 14. Februar Änderungsbedarf angemeldet hat.

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Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR): Bund muss im Pflegekompetenzgesetz nachbessern. Foto: DPR

Während das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) den Bundesrat passierte, bleibt der PKG-Entwurf hinter den Erwartungen der Pflegebranche zurück. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), bezeichnet den Gesetzentwurf zwar als „historischen Schritt“, kritisiert jedoch dessen begrenzte Reichweite. „Eine umfassende Stärkung der Pflege gelingt nur, wenn Pflegefachpersonen selbstständig und eigenverantwortlich in einem deutlich erweiterten heilkundlichen Kompetenzbereich in allen pflegerischen Settings handeln können“, betont Vogler.

Der DPR fordert Maßnahmen, darunter:

  • Eine bundeseinheitliche Pflegebildungsarchitektur
  • Bündelung von Kompetenzen auf Bundesebene
  • Stärkere Einbindung maßgeblicher Pflegeorganisationen in SGB V und XI
  • Förderung von Pflegekammern in den Bundesländern
  • Zügige Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzgesetzes

Eine neue Bundesregierung könnte das Verfahren theoretisch zeitnah aufgreifen und in zweiter und dritter Lesung behandeln.