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Haus Wyhl läuft jetzt mit integriertem Versorgungsvertrag
Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl kann seine Arbeit dauerhaft fortsetzen. Eine Lösung auf Landesebene ermöglicht den unbefristeten Weiterbetrieb.
Kaspar Pfister, Gründer der BeneVit-Gruppe, beschreibt den Weg dorthin als lang und komplex. Nachdem das Pflegekompetenzgesetz (PKG) ins Stocken geraten war, wurde eine alternative rechtliche Grundlage durch einen integrierten Versorgungsvertrag geschaffen. „Wir haben bereits 2018 den ersten integrierten Versorgungsvertrag geschlossen, weil wir mit der AOK damals der Meinung waren, dass es keiner Änderung des SGB XI bedarf“, so Pfister.
Eine zentrale Herausforderung bestand darin, die Ersatzkassen in den Prozess einzubinden. „Der Knackpunkt ist, dass die Ersatzkassen diesen Vertrag nicht unterzeichnen wollten, aber schriftlich bestätigt haben, dass sie ihn anerkennen werden.“ Am Ende wurde ein neuer integrierter Versorgungsvertrag zwischen BeneVit, AOK und SVLFG geschlossen. Die anderen Kassen erklärten ohne Unterschrift, dass sie die Regelungen anerkennen.
Die Wahl eines ambulanten Versorgungsvertrages hat entscheidende Vorteile. „Wir haben hier kein klassisches Heim mit stationären Strukturen, sondern eine Wohn- und Versorgungsform, die sich an den individuellen Bedarfen orientiert.“ Die stambulante Versorgung sei innovativ und in der Praxis bewährt, so Pfister.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Rheinaue hat sich durch die neue Rechtsgrundlage nichts geändert. Der integrierte Versorgungsvertrag zeigt, wie neue Versorgungsmodelle im geltenden Recht ermöglicht werden können. „Es braucht die Zustimmung der Kassen, aber auch die der Landesbehörden, um solche Verträge erfolgreich umzusetzen.“ Pfister hebt die konstruktive Zusammenarbeit mit den beteiligten Institutionen hervor. „Ohne die Bereitschaft der Kassen, sich auf das Modell einzulassen, hätten wir keine Lösung gefunden.“
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