Pflege und Politik
7,6 Millionen Euro für die Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Das Land Baden-Württemberg stellt über ein
Sonderförderprogramm 7,6 Millionen Euro für
Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
bereit.

Das gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am
Donnerstag, den 26. Oktober in Stuttgart bekannt. "Es
ist unser Ziel, dass unterstützungs- und
pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem
eigenen Zuhause wohnen bleiben können. Deshalb wollen
wir entsprechende Unterstützungsangebote fördern,
insbesondere auch im ländlichen Raum", so Lucha.
Ein ausreichendes Angebot an Tages- und
Kurzzeitpflegeplätzen könne, genau wie ambulant
betreute Wohngemeinschaften, die Lücke zwischen der
ambulanten Pflege zu Hause und der stationären
Versorgung im Heim schließen. Zuvor hatte schon die
Landespflegesatzkommission in Bayern beschlossen,
Kurzzeitpflegeplätze zu fördern. Eine
aktuelle Auswertung hatte in fast allen
baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen ein
Defizit bei Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen ergeben.
Nachdem durch die Förderung der letzten Jahrzehnte
mittlerweile eine ausreichende Versorgung mit
stationären Pflegeplätzen gewährleistet sei, werde mit
der Förderung der Tages-, Nacht- und
Kurzzeitpflegeeinrichtungen nun ein weiteres wichtiges
Element der pflegerischen Versorgung unterstützt, so
der Minister. So wolle das Land erreichen, dass
Unterstützungs- und Pflegebedürftige nicht automatisch
auf eine stationäre Dauerversorgung angewiesen sind.
Zudem werde sich die Nachfrage nach
Kurzzeitpflegeplätzen perspektivisch weiter erhöhen, da
Versicherte nun einen Leistungsanspruch auf
Kurzzeitpflege auch in der Gesetzlichen
Krankenversicherung hätten. Pflegedienste verzeichnen bereits eine
höhere Nachfrage nach Nachtpflege. Bei der
Auswahl der geförderten Einrichtungen werden vor allem
Kriterien wie die Nutzerfreundlichkeit oder innovative
Konzepte wie etwa die Einbindung in eine
Quartiersentwicklung zugrunde gelegt. Wichtige
Voraussetzung für eine Förderung ist auch, dass bereits
während des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege ein
Angebot zur Rehabilitation bereitgestellt wird.
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