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Wirtschaftlichkeit sichern in Zeiten der Corona-Krise

Welche wirtschaftlichen Maßnahmen wichtig sind, um gut durch die Corona-Krise zu kommen, erläutern Kai Tybussek und Jan Grabow in einem Webinar spezial der Fachzeitschrift Altenheim am 18. Mai um 12.30 Uhr. Dabei wird es auch um neue Details zu Mehraufwendungen und Mindereinnahmen nach § 150 SGB XI gehen.

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Der GKV Spitzenverband hat neue Details zum Erstattungsverfahren veröffentlicht. Mehr dazu erfahren Sie im Webinar am 18.Mai.

Ende März hat der Bundestag das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die finanziellen Belastungen von Pflegeeinrichtungen aufgefangen, die durch das Coronavirus entstanden sind bzw. noch entstehen.

Der GKV-Spitzenverband hat jetzt neue Details zur Umsetzung des § 150 Absatz 3 SGB XI veröffentlicht. "Es wurde weitere Fallkonstellationen erläutert, was zu Mindereinnahmen und was zu Mehrausgaben genau gezählt wird", sagt Rechtsanwalt Kai Tybussek.

Doch nach wie vor sind viele Fragen offen – und der Rettungsschirm der Bundesregierung zeigt auch schon die ersten Löcher, etwa mit Blick auf die Investitionskosten. Tybussek: "Hier fehlt es nach wie vor an einer verbindlichen Regelungen, wie die Einrichtungen diese Mindererlöse auffangen sollen. Insbesondere in den geschlossenen Tagespflegen entstehen hier große Löcher."

Die zentralen Inhalte des Webinars:

Kai Tybussek 12.30 bis 13.00:

  • Sonderregelungen und Ausgleichszahlungen für finanzielle Covid-19 Belastungen in der Pflege
  • Prämie gem. § 150 a SGB XI
  • Systematik des Ersatzanspruchs gem. § 150 SGB XI
  • FAQ-Liste GKV-Spitzenverband im Überblick

Jan Grabow 13.00 bis 13.30

  • Ermittlung des Kostenerstattungsanspruchs im Detail und Beispielsrechnungen
  • Bilanzierungsfragen
  • Liquiditätsplanung
  • Ergebnisse der Corona-Umfrage

Diskussion 13.30 bis 14.00

  • Ihre Fragen an die Referenten – passgenaue Lösungen und Antworten

Melden Sie sich hier zum Webinar spezial "Wirtschaftlichkeit sichern in der Corona-Krise" an und treten Sie am 18. Mai ab 12.30 Uhr mit unserem Experten Rechtsanwalt Kai Tybussek und Wirtschaftsprüfer Jan Grabow von der Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft in den Austausch.