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Westerfellhaus zieht Zwischenfazit
In einem ersten Zwischenfazit zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Pflege, hat Andreas Westerfellhaus auf Potenziale zur Weiterentwicklung hingewiesen. Einiges wurde in der Corona-Pandemie ermöglicht und sollte zur Regel werden. Anderes nicht.

Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Andreas Westerfellhaus. Foto: Holger Gross
Die strikten Besuchsverbote in stationären Pflegeeinrichtungen hätten für Bewohner und Angehörige zu schwierigen Situationen geführt. "Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen benötigen nicht nur Schutz vor Infektionen, sondern auch die Gewissheit, jederzeit selbstbestimmt Einfluss auf ihre Lebensbedingungen nehmen zu können", schreibt Westerfellhaus. Einrichtungen benötigten dafür die nötige Rückendeckung und pragmatische Handlungsempfehlungen für Besuchskonzepte. Es sei aber unerlässlich, dass besondere Besuchskonzepte in Zeiten einer Pandemie nur unter Beteiligung der Bewohnervertretungen umgesetzt werden. "Denn eine Entscheidung über die Köpfe der Betroffenen hinweg verletzt nicht nur Rechte, sondern vor allem ihre Würde und Selbstbestimmung."
Kritisch bewertet der Pflegebevollmächtigte, dass einige coronafreien Einrichtungen die gesetzlich mögliche Flexibilisierung von Personal ausgenutzt hätten. So würden keine Betreuungsleistungen mehr stattfinden oder Betreuungskräfte unerlaubterweise regelhaft für Pflegeleistungen eingesetzt. Ein nicht sachgerechter Umgang mit diesen Regelungen solle konsequent und über Anlassprüfungen sanktioniert werden.
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege fordert auch, die ambulanten Pflegeleistungen dauerhaft zu flexibilisieren. In der Pandemie sei dies punktuell und befristet geschaffen worden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen sie jedoch deutlich umfassender und dauerhaft. Des Weiteren pocht Westerfellhaus auf eine flächendeckend attraktive Entlohnung mindestens auf Tarifniveau und optimale und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Aspekt ist eine neue Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe. Dazu zählt bessere interprofessionelle Zusammenarbeit und mehr Verantwortung zur Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten. Dies wurde mit den Corona- Gesetzen erfolgreich ermöglicht. Das müsse nun zeitnah vorangetrieben und zum Regelbetrieb werden.
Zudem sollen – wie im Koalitionsvertrag und im Digitalen-Versorgungs-Gesetz vorgesehen – alle Pflegeeinrichtungen zeitnah an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden.
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