Demenz
Versorgung: Neue Bedarfe erfordern neue Konzepte
Es gibt immer mehr Bewohner in Pflegeheimen, die
gerontopsychiatrisch verändert sind. Eine aktuelle
Studie zu Verhaltensauffälligkeiten in der stationären
Langzeitpflege unterstreicht den Handlungsbedarf und
dass es mit dem Einsatz von Betreuungskräften nicht
getan ist. Braucht es einen Zuschlag auf Bundesebene?

Schon seit vielen Jahren steigt die Zahl der
Heimbewohner mit psychischen Problemlagen und
Verhaltensweisen, die einen Hilfebedarf auslösen.
Verantwortlich dafür ist nicht nur die demografische
Entwicklung, sondern auch der Umstand, dass alte
Menschen mit psychischen oder neurologischen
Erkrankungen länger in der häuslichen Umgebung versorgt
werden als in früheren Zeiten. Der Einzug in eine
stationäre Einrichtung verschiebt sich damit immer mehr
in späte Krankheitsstadien. Das wiederum führt zu immer
höheren fachlichen Anforderungen, aber auch zu mehr
Alltagsproblemen in stationäre Pflegeeinrichtungen, so
Dr. Klaus Wingenfeld, Wissenschaftlicher
Geschäftsführer des Instituts für Pflegewissenschaft an
der Universität Bielefeld. Ein gemeinsames Projekt des
Bielefelder Instituts für Pflegewissenschaft (IPW) und
des Deutschen Verbands der Leitungskräfte für die
Alten- und Behindertenhilfe e. V. (DVLAB e.V.) gibt
Aufschluss über die aktuelle Situation. Anlass zur
Durchführung der Studie in 38 Heimen mit insgesamt 2547
Bewohnern waren Fragen und Befürchtungen mancher
Einrichtungen, die mit dem Übergang zum neuen Begriff
der Pflegebedürftigkeit und dem neuen System der
Pflegegrade verbunden waren. Zum einen bestand die
Sorge, mobile gerontopsychiatrisch erkrankte
Heimbewohner könnten die hohen Pflegegrade eventuell
nicht erreichen, weil ausgeprägte
Verhaltensauffälligkeiten im neuen
Begutachtungsverfahren nicht stark genug gewichtet
seien. Zum anderen gab und gibt die Reform Impulse für
die Diskussion über die Rahmenbedingungen für die
Versorgung dieser Bewohnergruppe. Das neue
sozialrechtliche Verständnis von Pflegebedürftigkeit
und Pflege im Rahmen des SGB XI weist den
Beeinträchtigungen und Hilfen im Zusammenhang mit
kognitiven Einbußen und Verhaltensauffälligkeiten einen
besonderen Stellenwert zu. Welche Konsequenzen ergeben
sich daraus für die Personalbemessung? Gibt es vermehrt
Anlass, über besondere Entgeltsysteme für besondere
Bewohnergruppen nachzudenken? Die Studie hatte unter
anderem zum Ziel, eine Informationsgrundlage für die
Diskussion solcher Fragen bereitzustellen. Über die
Ergebnisse lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der
Zeitschrift Altenheim.
Zuschlag auf Bundesebene?
Was bedeuten die erhöhten Zahlen von
gerontopsychiatrisch erkrankten Bewohnern mit
Verhaltensauffälligkeiten in Bezug auf
Personalbemessung, Qualifizierung und
Versorgungskonzepte? Um die hohen Versorgungsbedarfe
aufzufangen, bietet sich auf Bundesebene z.B. ein
gerontopsychiatrischer Zuschlag für Heime mit einer
Spezialisierung an, so Peter Dürrmann, Geschäftsführer
des Seniorenzentrum Holle und Bundesvorsitzender des
DVLAB, in seinem Beitrag. Bei Bewohnern mit besonderen
Verhaltensauffälligkeiten gilt es außerdem, Leistungen
für hochgradig aufwändige Interventionen auszuweisen
und von bereits finanzierten Regelleistungen nach §43
SGB XI abzugrenzen. Wie diese Abgrenzunge aussehen
sollte, beschreibt Martin Hamborg, Diplompsychologe und
Psychologischer Psychotherapeut der AWO-Servicehäuser,
Kiel. Mehr dazu in der August-Ausgabe der Zeitschrift
Altenheim.
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