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Umgang mit Urlaubsrückkehrern
Auch die Pflegeeinrichtungen sehen sich aktuell mit der Tatsache konfrontiert, dass viele Mitarbeiter aus dem Urlaub – vielleicht sogar aus einem Corona-Risikogebiet – zurückkehren. Dazu stellen sich viele Fragen zu Quarantäne-Zeiten oder auch Auskunfts-Pflichten. Hierzu hat der bpa-Arbeitgeberverband eine Arbeitshilfe entwickelt.

Auch am Strand im Urlaub sollte auf einen Mindestabstand geachtet werden. Durch überfüllte Urlaubsorte und das Reisen in Risikogebiete könnten auch in Deutschland die Infektionszahlen erneut steigen. Foto: fotolia/Malbert
Am 3. August beginnt mit Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland mit dem neuen Schuljahr. Nach und nach werden nun alle Länder das Ende der Ferienzeit einläuten. Nicht wenige haben die freie Zeit genutzt, um zu verreisen und dabei vielleicht auch Gebiete besucht, in denen die Covid-19-Infektionszahlen vergleichsweise hoch sind. Durch das Ende der Urlaubszeit könnte auch in Deutschland eine zweite Infektionswelle losgetreten werden. Sind die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen generell dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihr Urlaubsziel mitzuteilen? Was passiert, wenn sie nach einem positiven Corona-Test in Quarantäne gehen müssen? Vor diesen und vielen weiteren Fragen stehen deshalb auch die Pflegeeinrichtungen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat deshalb für seine Mitgliedseinrichtungen eine Arbeitshilfe entwickelt, in der viele dieser Fragen beantwortet werden.
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