Vergütung

Tarifpflicht: Kassen erneuern Refinanzierungs-Zusage

Pflegeunternehmen sind künftig laut Gesetz verpflichtet, ihre Mitarbeitenden tariforientiert zu entlohnen. Während in dieser Woche private Pflegeunternehmen gegen die Tarifpflicht Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, erneuern nun die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Niedersachen ihre Zusage: Höhere Personalkosten werden refinanziert.

Tarifbindung_kamasigns
Foto: AdobeStock/kamasigns Die niedersächsischen Kranken- und Pflegekassen begrüßten, dass eine tarifliche oder tariforientierte Entlohnung von Pflegekräften ab September 2022 für Unternehmen verpflichtend wird.

Eine angemessene Entlohnung der Beschäftigten trage zur Sicherung der Pflege in der Zukunft bei. Das sei der allgemeine Konsens, stellen die Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Niedersachsen in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 14. September fest.  Die Kranken- und Pflegekassen begrüßten demnach, „dass der Gesetzgeber hierbei nun Klarheit geschaffen hat und eine tarifliche oder tariforientierte Entlohnung von Pflegekräften ab September 2022 für Unternehmen verpflichtend wird. Die Kassen haben bereits in der Vergangenheit betont, höhere Personalkosten als Folge von Gehaltssteigerungen durch die Vereinbarung höherer Vergütungen zu refinanzieren. Diese Zusage gilt weiterhin. Die Kassen stehen in laufenden Gesprächen mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) zur Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung. Dessen ungeachtet wurden seit den Abstimmungen zur Konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen (KAP.NI) auch mit den privaten Unternehmen deutliche Erhöhungen vereinbart: rund zehn Prozent für ambulante Pflegeleistungen und sogar 16 Prozent mehr auf die Wegepauschalen.“