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Richtlinien für die Qualitätsprüfung liegen vor
Der GKV-Spitzenverband hatte die aktualisierte Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär) am 17. Dezember 2018 beschlossen. Nun liegen die Richtlinien vor, wie aus einer Pressemeldung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hervorgeht.

Die Richtlinien bilden die Grundlage für die externen Qualitätsprüfungen in der vollstationären Pflege. Foto: Adobe Stock/Peter Atkins
Die Richtlinien bilden ab dem 1. November 2019 die Grundlage für die Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Sie wurden am 21. Februar 2019 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und treten am 1. November 2019 in Kraft.
Durch das neue Prüfverfahren verändern sich die Prüfinhalte und der Prüffokus der externen Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Ergänzend zur externen Qualitätsprüfung kommen auch von den vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erhebende Qualitätsindikatoren flächendeckend zur Anwendung, die bei der externen Qualitätsprüfung stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft werden. Ab der Umsetzung des neuen Prüfverfahrens sind die Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich einen Tag vorher anzukündigen; Anlassprüfungen sollen weiterhin unangekündigt erfolgen.
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