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Reform: Verbände bekommen nur sehr kurze Frist für Stellungnahme
Verbände der Pflegebranche kritisieren die knappe Frist des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für Stellungnahmen zum Pflegeneuordnungsgesetz. Nach einem Schreiben des Ministeriums sollten Rückmeldungen zum 210-seitigen Gesetzentwurf bis Mittwoch, 10. Juni, eingehen. Arbeitgeberverband Pflege und VDAB sehen darin eine faktische Aushebelung der Praxisbeteiligung.
VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling, kritisierte das Verfahren scharf: „Das Verfahren zum PNOG wird erneut unter starkem Zeitdruck durchgeführt, wodurch eine ernsthafte Beteiligung der Praxis faktisch unmöglich gemacht wird. Die Stellungnahmen werden mit unrealistischen Fristen von nur drei Werktagen angefordert, Anhörungen finden sogar noch im Zeitfenster der Abgabefrist statt und fachliche Diskussionen werden organisatorisch erschwert.“
Isabell Halletz, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege, erklärt: „Die sehr kurzen Stellungnahmefristen sind wir mittlerweile leider vom BMG gewohnt. Allerdings hätten wir uns bei einem so wichtigen Gesetzesvorhaben eine angemessene Frist gewünscht.“
Die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz hätten laut Halletz bereits Ende 2025 vorgelegen. Sechs Monate später einen Entwurf von 210 Seiten mit einer Frist von nicht einmal einer Woche vorzulegen, lasse daran zweifeln, ob überhaupt fundierte Stellungnahmen erwünscht seien. Der Sitzungsplan sei seit Beginn der Legislaturperiode klar gewesen. Offen sei, was vor der Kabinettsitzung am 24. Juni überhaupt noch eingearbeitet werden könne.
Bei der Eröffnung des ALTENPFLEGE-Messekongresses im April hatte der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang Verbändeanhörungen als formale Pflichtübungen ohne spürbaren Einfluss bezeichnet. Extrem kurze Fristen und digitalisierte Massenverfahren deuteten auf einen schleichenden Rückzug echter Selbstverwaltung hin. Rothgang regte damals einen geschlossenen Boykott solcher Verfahren an, um den Bedeutungsverlust sichtbar zu machen.
Die Verbände stehen mit dem Zeitdruck nicht alleine da. Auch die Bundesländer haben eine Frist bis zum 10. Juni für eine Stellungnahme.
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