Allgemein
Reform des WBVG: Diskussion zur Weiterentwicklung
Das Familienministerium prüft eine Weiterentwicklung des WBVG und hat hierzu ein Diskussionspapier vorgelegt. Dies war der Auslöser für ein Gespräch des BKSB mit Mitgliedern des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Familienministerium (BMFSFJ) prüft eine Weiterentwicklung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG), das die rechtliche Grundlage für den Heimvertrag bildet, und hat hierzu ein Diskussionspapier vorgelegt. Dies war der Auslöser für ein Gespräch, das der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) mit Mitgliedern des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend unter Vorsitz von MdB Ulrike Bahr geführt hat. In einem fachlichen Austausch wurden Kritikpunkte und Reformbedarf erörtert, wie der BKSB mitteilt.
Der BKSB fordert weitgehende Maßnahmen: „Eine umfassende Reform ist dringend erforderlich“, so die juristische Referentin des BKSB, Wanda Bartoszewski. „Im Sinne eines Interessensausgleichs gilt dies im Hinblick auf den Verbraucherschutz, aber auch auf die Praxistauglichkeit der Regelungen für die Unternehmen.“ Der Bundesverband konnte auf zahlreiche kritische WBVG-Vorschriften hinweisen, die einer Reform bedürfen, von bürokratischen Hemmnissen (Schriftformerfordernis bei Entgelterhöhungen gem. § 9 Abs. 2 WBVG) über die Behandlung von unternehmerischen Risiken (Sicherheitsleistungen gem. § 14 WBVG) bis hin zu Kostenaspekten (Inrechnungstellung anderweitig nicht gedeckter höherer Investitionskosten gem. § 7 Abs. 3 WBVG). Auch die Regelungen zum Vertragsende bei Kündigung oder beim Versterben der Bewohner:in seien zu überarbeiten, so der BKSB.
Die anwesenden Mitglieder des Familienausschusses haben laut BKSB die Argumente aufmerksam zur Kenntnis genommen und versicherten, die Themen und Positionen in ihre Verhandlungen mitzunehmen. Prof. Dr. Alexander Schraml, 1. Vorsitzender des BKSB sagte: „Das interne Diskussionspapier des Ministeriums zu diesem Thema verschärft die einseitige Ausrichtung des Heimrechts. Der Gesetzgeber muss bei der Reform des WBVG eine gute Balance zwischen Verbraucherschutz und Unternehmensschutz erreichen. Der BKSB ist zu weiteren Gesprächen mit der Politik gerne bereit.“
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