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Rechtliche Unterschiede und ungeklärte Mehrkosten

 Die Pflegeheime setzen künftig auf Schnelltests , um Bewohner, Personal und Besucher regelmäßig auf Corona zu testen. Doch es gibt unterschiedliche rechtliche Regelungen seitens der Bundesländer und auch noch keine Kostenübernahme zu den Mehrkosten für Personal.

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Der Einsatz von Schnelltests soll sich zunächst auf den Gesundheits- und Pflegebereich konzentrieren. Foto: aneriksson/AdobeStock

Pflegeheime, die Schnelltests gegen Corona-Infektionen nutzen wollen, müssen zunächst ein individuelles Testkonzept erarbeiten. Dann müssen sie ihren Plan dem Gesundheitsamt zur Genehmigung vorlegen. Ist die da, können die Einrichtungen die festgelegte Zahl an Antigen-Tests für zunächst 30 Tage bestellen – und hoffen, dass sie zügig geliefert werden.

Zu den Mehrkosten für Personal, die entstehen, weil, Fachkräfte in den Einrichtungen viel Zeit mit den Untersuchungen zubringen, gebe es jedoch noch keine Kostenübernahme. Diese zusätzlichen Personalkosten seien nach der Rechtsauffassung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) pandemiebedingte Mehrkosten und fielen ebenso wie die Testkits unter den Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen. Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband über die Kostenerstattung liefen, sagt Präsident Bernd Meurer.

Der bpa rechnet vor: "Die Durchführung eines Schnelltests dauert rund 20 Minuten. Wie viel Personal für die Tests benötigt wird und wie viel Arbeitszeit dafür aufzuwenden ist, hängt von der Größe der Einrichtung ab. Bei veranschlagten 20 Minuten pro Schnelltest wären bei einer Einrichtung mit 100 Plätzen drei Pflegefachkräfte ausschließlich mit der Durchführung der Schnelltests befasst."

Patricia Drube, Referentin für Langzeitpflege und Unternehmerinnen und Unternehmer im DBfK, verweist auf große regionale Unterschiede beim möglichen Start der Schnelltests. Die Heime seien nicht alle gleich gut vorbereitet. Zudem gebe es unterschiedliche rechtliche Regelungen seitens der Bundesländer. So sind Pflegeheime in Nordrhein-Westfalen ab dem 8. November verpflichtet, Schnelltests zu machen. Das Land hat dazu eine Verordnung erlassen. Die Heime dürften pro Bewohner 20 Schnelltests im Monat verwenden.

Laut Drube ist es jedoch nicht Fall anzuraten, "die Zügel der Prävention locker zu lassen", wie sie dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Es werde noch vier bis sechs Wochen dauern, bis die neue Teststrategie "in der breiten Umsetzung ist", denn der Aufwand sei groß. Zu den bereits eingeübten, personalintensiven Vorsorgemaßnahmen komme jetzt hinzu, Bewohner, Personal und Angehörige zu testen. "Dafür fehlen fast überall die Kapazitäten."  Nach ihrer Wahrnehmung "kriegen die das nicht gestemmt, denn sie können nicht einfach Personal aus der Pflege für die Tests abziehen." Deshalb rät sie, zunächst nur das Heimpersonal den Reihentests zu unterziehen.