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Private fordern vollständige Berücksichtigung der Pflege
"Bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens darf die Pflege nicht fehlen. In der Mehrzahl der Regelungen wird die Pflege nunmehr mitgenannt. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch gibt es Beschränkungen und es werden längst nicht alle Potentiale der Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte genutzt."

"Wer Digitalisierung will, muss die Pflege mitdenken", fordert bpa-Präsident Bernd Meurer. Foto: littlebell/Adobe Stock
Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG). Erforderlich sei eine vollständige Beteiligung der Pflege. "Wer Digitalisierung will, muss die Pflege mitdenken", fordert der bpa-Präsident. Dafür brauche es klare und einfache Zugänge zu den erforderlichen Daten, wie sie auch Ärzten zur Verfügung stehen, und die unbürokratische Übermittlung von Rezepten und Verordnungen mit Zustimmung der Versicherten. Stattdessen werde die Pflege beim Datenaustausch, der ja der Versorgungsqualität dienen und damit den Pflegebedürftigen zugutekommen soll, noch nicht vollständig einbezogen. Die vorgesehene zeitliche Begrenzung der Zugriffsgewährung sei für den Alltag in der pflegerischen Versorgung wenig sinnvoll. Meurer: "Ein pflegebedürftiger Mensch, ob im Pflegeheim oder Daheim, begibt sich in eine langfristige Versorgungssituation. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso eine Zugriffsgewährung hier zeitlich beschränkt werden muss. Stattdessen sollte es dem Pflegebedürftigen freistehen, für die gesamte Dauer seiner Versorgung durch den jeweiligen Leistungserbringer diesem eine Zugriffsberechtigung erteilen zu können."
Die vollständige Stellungnahme des bpa zum Referentenentwurf ist hier zu finden.
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