Analyse & Diskussion
Pflegeheime zwischen Erben und Sozialhilfeträgern
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln präzisiert das Vorgehen bei offenen Entgeltforderungen gegenüber Erben im Zusammenhang mit Sozialhilfe. Am 27. Januar 2026 hat das OLG Köln klargestellt, dass Heime nach dem Tod eines Bewohners offene Forderungen erst gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend machen müssen, sofern ein entsprechender Anspruch besteht.
Von Markus Düncher Das Oberlandesgericht Köln hat am 27. Januar 2026 klargestellt, dass Heime nach dem Tod eines Bewohners offene Forderungen erst gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend machen müssen, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Erst wenn das Sozialamt nicht zahlen muss...