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Pflege-Rettungsschirm wird bis Ende des Jahres verlängert
Das Bundeskabinett hat den Schutzschirm, der die coronabedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen in der Pflege refinanziert, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Damit gelten wesentliche Bestimmungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung fort.

Die meisten Regelungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes werden bis Ende 2020 verlängert.
Foto: El-Nawab
Der Rettungsschirm für die Pflege wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Das geht aus den am 1. September im Bundeskabinett verabschiedeten Änderungen des Krankenhauszukunftsgesetzes hervor. Irritationen gab es allerdings um die Dauer der Verlängerung. Der Gesetzentwurf sah noch eine Verlängerung bis Ende März 2021 vor. "In der Pflegeversicherung wird die Geltung eines Großteils der durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und durch das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz zur Unterstützung und Entlastung von Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen getroffenen und dort bis 30. September 2020 befristeten Regelungen bis zum 31. März 2021 verlängert", hieß es dort. In letzter Sekunde wurde dieser Zeitraum jetzt verkürzt auf Ende Dezember. Das hat das Bundesgesundheitsminsterium jetzt gegenüber "Altenheim" bestätigt.
Die Verlängerung des Rettungspaketes wurde in der Branche mit großer Erleichterung aufgenommen. Viele der Reaktionen bezogen sich allerdings noch auf den alten Zeitraum der Verlängerung bis Ende März 2021. "Wir alle würden uns nichts mehr wünschen, als dass ein Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen überflüssig würde", sagte etwa Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Berlin. Der laxe Umgang mit Abstandsregelungen oder dem Tragen von Masken in der Öffentlichkeit lasse aber befürchten, dass die Infektionsgefahr auch für pflegebedürftige Menschen und für Mitarbeiter weiter besteht.
Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt die Verlängerung des Rettungsschirms "Insbesondere vulnerable Patienten, wie chronisch kranke Menschen und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, müssen weiterhin vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt werden", betont Geschäftsführer Gerhard Timm.
Auch der private Trägerverband VDAB zeigt sich erleichtert. "Die Verlängerung hält den Einrichtungen und Diensten weiter den Rücken frei, da insbesondere mit Blick auf den Herbst und Winter neue Herausforderungen im pflegerischen Betrieb entstehen, die bewältigt werden müssen", so Geschäftsführer Thomas Knieling.
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