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Pflege-Bonus: Arbeitgeber sollen Erstattung beantragen

Anträge zur Erstattung des Pflege-Bonus nach §150a SGB XI für Pflegekräfte in der Altenhilfe sind bei den Pflegekassen zu stellen. Bis zum 19. Juni müssen die Anträge gestellt sein.

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Die Behörde von Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg weist darauf hin, dass Sammelanträge bis zum 19. Juni gestellt werden sollen. Foto: Thomas Eisenkrätzer

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein erinnert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber daran, die Anträge zur Erstattung des Pflege-Bonus für Pflegekräfte in der Altenhilfe bei den Pflegekassen zu stellen. Das Verfahren über den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) dazu sei online und sieht eine Antragsfrist bis zum 19. Juni vor. Das teilte das Ministerium jetzt mit.

Die Arbeitgeber hätten aufgrund § 150a SGB XI ihren Beschäftigten im Jahr 2020 diese einmalige steuerfreie Sonderleistung in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und -umfangs zukommen zu lassen. Den Betrag können sich die Arbeitgeber bei den für sie örtlich zuständigen Pflegekassen erstatten lassen. Das Musterformular zur Geltendmachung von Corona-Prämien für Beschäftigte in Pflegeein-richtungen finden Pflege-Arbeitgeber neben Hinweisen zum Verfahren  auf der Website des GKV-Spitzenverbandes .

Mit Antragstellung werde neben dem Anteil der Pflegekassen automatisch auch ein zusätzlicher Anteil des Landes Schleswig-Holstein ermittelt und in einer Gesamtsumme mit angewiesen. Eine separate Abrechnung des Landesanteils erfolgt dabei nicht. Auf der Webseite finden Arbeitgeber nach Angaben des Ministerum unter der "Liste der zuständigen Pflegekassen für die Auszahlung der Corona-Prämie" auch eine nach Kreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselte Übersicht der zuständigen Ansprechpartner der Pflegekassen.

Alles Wichtige hierzu sehen Sie im aktuellen Video von Andreas Heiber.