Politik
Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen im dritten Anlauf beschlossen
Der Landtag hat am 14. April im dritten Anlauf ein Pandemie-Gesetz für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Es sieht ausserordentliche Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung der Corona-Krise vor.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: "Wir sind mit Sicherheit nicht über den Berg, sondern in einer der größten Herausforderungen unseres Gesundheitssystems".
Foto: Jördis Zähring
Das Gesetz sei eine wichtige Grundlage, damit der Staat in der Krise Gestaltungsspielräume habe, betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in der Sondersitzung des Landtags.
"Wir sind mit Sicherheit nicht über den Berg, sondern in einer der größten Herausforderungen unseres Gesundheitssystems."
Die bis zum 31. März 2021 befristete Novelle erlaubt dem Gesundheitsministerium unter anderem, die Krankenhausträger zu verpflichten, zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und nicht dringend notwendige Operationen zu verschieben.
Die staatlichen Behörden dürfen außerdem Medikamente oder medizinische Apparate beschlagnahmen – allerdings nicht, wie ursprünglich von der schwarz-gelben Regierung geplant – bei Privatpersonen.
Gestrichen wurde auf Drängen der Opposition ein besonders umstrittener Passus, wonach Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte im äußersten Fall zum Arbeitseinsatz zwangsverpflichtet werden sollten. Stattdessen wird es nun ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisches Personal eintragen kann. (dpa)
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